CO-Pipeline Streit um Bayer-Pipeline: Karlsruhe kritisiert OVG in Münster

Karlsruhe/Münster. Im jahrelangen juristischen Streit um den Bau einer Kohlenmonoxid-Leitung der Bayer AG hat das Bundesverfassungsgericht den Ball zurück an das Oberverwaltungsgericht nach Münster gespielt.

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte (Archivbild)

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte (Archivbild)

Foto: Horst Ossinger

Wie das oberste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, habe das OVG bei seiner Vorlage seine Verfassungsbedenken nicht genügend begründet und Grundsätze zum Thema Enteignung nicht berücksichtigt.

Nach einer Klage von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf hatte das OVG im August 2014 das Verfahren ausgesetzt. Die Richter sahen in der gesetzliche Grundlage für die rund 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Krefeld und Dormagen einen Verstoß von Landesrecht gegen das Grundgesetz und den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Die Pipeline ist seit Jahren fertiggestellt, aber wegen des Streits noch nicht in Betrieb. Das OVG in Münster hatte den Klägern - abgesehen von dem möglichen Verfassungsverstoß bei der Enteignung - wenig Aussicht auf Erfolg signalisiert. Konzeptionelle Fehler bei der Planung der umstrittenen Pipeline konnten die obersten NRW-Verwaltungsrichter nicht erkennen. (dpa)

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