Soziales So soll der Pflegealltag in NRW leichter werden

Düsseldorf. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) prescht mit seinem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Pflegeeinrichtungen voran. Am Dienstag stellte er seinen Acht-Punkte-Plan vor.

 Die Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes soll den Pflegealltag erleichtern (Symbolbild).

Die Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes soll den Pflegealltag erleichtern (Symbolbild).

Foto: dpa

Die Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes soll den Pflegealltag erleichtern. Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Träger von Pflegeeinrichtungen sollen gleichzeitig von der Neuerung profitieren.

„Immer noch machen viel zu viele Vorschriften den Menschen in unseren Heimen das Leben unnötig schwer“, sagte der Minister, der sich für den Abbau „überbordender Bürokratie“ einsetzt. Sein Plan beinhaltet etwa, dass ab Mitte 2019 alle NRW-Pflegeheime gesetzlich dazu verpflichtet werden, freie Pflegeplätze über eine zentrale Internetplattform elektronisch zu melden.

Zugutekommen soll dieser Angebotsüberblick vor allem den Angehörigen von Pflegebedürftigen, deren Suche nach einem Pflegeplatz so deutlich erleichtert werden soll, und dem Gesundheitsministerium selbst. „Wir haben aktuell keine Übersicht über freie Pflegeplätze in NRW“, sagt Laumann. Die Internetplattform schaffe Transparenz in jederlei Hinsicht: Zum einen würde die Landesregierung erfahren, in welchen Regionen Versorgungslücken seien. Zum andern hätten Investoren einen Überblick, an welchen Standorten sich der Bau eines Pflegeheimes lohnen würde.

Die Suche nach einem Pflegeplatz in NRW soll in naher Zukunft genauso einfach funktionieren, wie die Hotelbuchung im Internet. Ebenbesagtes Internet soll demnächst auch flächendeckend in allen Pflegeeinrichtungen verfügbar sein. So könnten Pflegebedürftige beispielsweise per Skype Videoschalten mit ihren Angehörigen in der Ferne abhalten, die das Wohlbefinden der Heimbewohner steigern sollen.

Einen wirklichen Schritt zur Entbürokratisierung für die Einrichtungsträger dürfte hingegen die Abschaffung der Doppelprüfung der Pflegequalität vor Ort darstellen. Bislang wurde die Pflege- und Strukturqualität von der Heimaufsicht, die dem Land NRW unterstellt ist, und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unter die Lupe genommen. Von nun an soll die Heimaufsicht nur noch die Strukturqualität, sprich die Einhaltung des Personalschlüssels und der Raumvorgaben, kontrollieren.

Durch den Gesetzentwurf sollen ebenso die laut Ministerium „überzogenen Qualifikationsanforderungen“ an Einrichtungsleitungen ein Ende nehmen. Anwärter müssten demnächst nicht mehr zwingend Gesundheits- und Pflegemanagement studiert haben, um ein Heim zu führen.

Ebenfalls soll der Rücken von Pflegedienstleitungen durch die Novelle gestärkt werden. Sie sollen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Entscheidungen des Trägers treffen können. Die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze soll dadurch gesteigert werden, dass Einrichtungen mit mehr als den gesetzlich zugelassenen Doppelzimmern dazu angehalten werden, diese vorübergehend zur Kurzeitpflege zu nutzen. Außerdem schaffe das Gesetz eine Rechtsgrundlage für eine bessere Personalausstattung in den Heimen und Rechtssicherheit für ambulante Wohngemeinschaften.

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