Übergriffe am Hauptbahnhof Köln Silvester: Kraft liefert telefonische Verbindungsnachweise

Die Ministerpräsidentin will gegenüber dem Untersuchungsausschuss des Landtags ihre Eidesstattliche Versicherung, dass es keine frühzeitigen Kontakte zum Innenministerium gab, untermauern.

Hannelore Kraft will einem ausgewählten Kreis Verbindungsdaten offenlegen.

Hannelore Kraft will einem ausgewählten Kreis Verbindungsdaten offenlegen.

Foto: Maja Hitij

Düsseldorf. Seit Wochen setzt die Opposition im NRW-Landtag Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit Mutmaßungen unter Druck: Sie habe möglicherweise schon frühzeitig nach den Kölner Silvesterübergriffen Kenntnis von dem Vorgang gehabt, aber nicht direkt reagiert.

Kraft, aber auch Innenminister Ralf Jäger (SPD) und weitere hochrangige Personen aus Innenministerium und Staatskanzlei hatten vor einer Woche per Eidesstattlicher Versicherung erklärt, dass es zwischen Innenministerium und Staatskanzlei vor dem 4. Januar keine Kontakte mit Bezug auf die Kölner Ereignisse gegeben habe. Gestern ging die Regierungschefin in einer Pressekonferenz im Landtag noch einen Schritt weiter.

Nachdem die Opposition gefordert hatte, auch die telefonischen Verbindungsnachweise zur Überprüfung möglicher Kontakte zur Verfügung zu stellen, will Kraft dies nun ermöglichen — allerdings zu ihren Bedingungen: Die Liste der Verbindungsdaten vom 1. Januar 2016 bis zum Mittag des 4. Januar sollen vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten der im Ausschuss vertretenen Parteien in einem geschützten Raum eingesehen werden. So könnten sich die Abgeordneten davon überzeugen, dass der Inhalt der Eidesstattlichen Versicherung — keine Kontakte in diesem Zeitraum — zutreffe. Kraft fügt hinzu: …wenn man schon den Worten der Ministerpräsidentin nicht glauben möchte.“

Verbindungsnachweise nach dem 4. Januar, so sagt Kraft, könnten aber nicht vorgelegt werden. Angesichts der Vielzahl der stattgefundenen Kontakte sei es nicht mehr nachvollziehbar, ab dem 5. Januar habe sie Hunderte von Telefonaten geführt, „und da werde ich auch bei einer Befragung im Untersuchungsausschuss nicht sagen können, was ich etwa am 6. Januar mit Ralf Jäger besprochen habe.“ Es seien ja keine Inhalte gespeichert.

Opfer erwarteten zu Recht, dass es um die Aufklärung der Umstände des Einsatzes an Silvester gehe, sagte Kraft, darauf solle man sich konzentrieren: „Wir haben Zweifel, ob die Konzentration auf die Verbindungsnachweise diesem Ziel dient.“ Auf die Frage, warum sie die Eidesstattliche Versicherung im Internet, nicht aber vor einer Behörde und damit rechtsverbindlich abgegeben habe, antwortete Kraft: Wenn eine Ministerpräsidentin eine Eidesstattliche Versicherung abgibt, dann finde ich, ist das rechtsverbindlich.“ Hintergrund: Strafbar ist nach dem Strafgesetzbuch eine unwahre Eidesstattliche Versicherung nur dann, wenn sie „vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde“ abgegeben wurde.

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