NRW Schleierfahndung: Polizei wünscht sich verdachtsunabhängige Kontrollen

Im Landtag plädieren Polizeigewerkschaften für die Schleierfahndung. Mehrere Rechtsprofessoren haben jedoch Bedenken.

NRW-Innenminister Ralf Jäger ist gegen Schleierfahndungen.

NRW-Innenminister Ralf Jäger ist gegen Schleierfahndungen.

Foto: dpa

Düsseldorf. In ihrem Einsatz für die Schleierfahndung — verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen — sieht sich die CDU-Landtagsfraktion durch eine Expertenanhörung bestätigt. Dem Innenausschuss des NRW-Landtags standen am Donnerstag Experten Rede und Antwort zu der Frage, ob die Polizeibefugnisse auf Landesebene in dieser Weise erweitert werden sollen. Der Landtag hatte bereits im März im Plenum eine Schleierfahndung mit der rot-grünen Regierungsmehrheit abgelehnt. Nach der Ausschuss-Anhörung am Donnerstag sieht Theo Kruse, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, jedoch die Chance, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu bringen: „Die Polizei wartet auf das Instrument der Schleierfahndung.“

Kruse fasste dabei korrekt eines der Ergebnisse der Ausschusssitzung zusammen: „Alle drei Polizeigewerkschaften waren sich einig, dass diese Fahndungsmöglichkeit auch in Nordrhein-Westfalen für den Kampf gegen Einbrecherbanden dringend benötigt wird.“ Seine Schlussfolgerung: Nachdem NRW im vergangenen Jahr den Höchststand an Wohnungseinbrüchen in der Landesgeschichte zu verzeichnen hatte, werde es höchste Zeit, dass SPD und Grüne ihre „rein ideologisch begründeten Vorbehalte“ gegen dieses Ermittlungsinstrument aufgeben.

Was Kruse unerwähnt lässt: Drei ebenfalls vom Innenausschuss angehörte Rechtsprofessoren äußerten ihre Bedenken gegen die Schleierfahndung. Und stützten damit die Position von Innenminister Ralf Jäger (SPD), der schon in der Landtagdebatte im März gesagt hatte: „Eine völlig anlasslose Überprüfung, ein wahlloses Herausgreifen und Überprüfen von Personen, ein Durchsuchen dieser Personen ohne einen einzigen Anhaltspunkt, dass sie auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben — das ist mit unserer Auffassung eines Rechtsstaates und der Grundrechte, die dort verankert sind, eigentlich nicht vereinbar.“

Ebenso wie Jäger haben die am Donnerstag angehörten Rechtsexperten unterschiedlich starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Schleierfahndung, die in anderen Bundesländern bereits Praxis ist. Auch könne es zu Diskriminierungen von Personen kommen, die allein wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes kontrolliert würden. Und bei zweifelhafter Erfolgsaussicht der Schleierfahndung würden Polizeikapazitäten gebunden.

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