Polizeigewerkschafter Wendt kassierte elf Jahre, ohne dafür zu arbeiten

Innenminister Herbert Reul (CDU) stellt verwaltungsinternen Bericht zu dem faktisch freigestellten Polizeigewerkschafter vor.

Rainer Wendt.

Rainer Wendt.

Foto: Ingo Wagner

Düsseldorf. Begleitet von Protesten der Opposition hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Innenausschuss des Landtags den Abschlussbericht zum Fall Rainer Wendt vorgestellt. Danach hat der Polizeihauptkommissar a. D. und weiterhin amtierende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft elf Jahre lang Bezüge vom Land NRW erhalten, ohne dafür Dienst zu verrichten. Die Proteste von SPD und Grünen entzündeten sich daran, dass Reul nicht den Bericht selbst vorlegte, sondern nur einen „Kurzbericht über den Bericht“.

Der vollständige Bericht, der von zwei verwaltungsinternen Ermittlern im Auftrag des Innenministeriums erstellt wurde, dürfe so nicht veröffentlicht werden, betonte Reul. Eine Namensnennung der befragten Personen sei wegen deren Persönlichkeitsrechten nicht erlaubt. Weil die Landtagsabgeordneten so aber nicht überprüfen können, wer in dem verwaltungsinternen Verfahren was gesagt hat, denkt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Grünen, bereits daran, dass die Abgeordneten den Fall selbst noch einmal in einem Untersuchungsausschuss aufrollen.

Auch wenn nur wenige Namen in dem Kurzbericht stehen, kann jeder mit der jüngeren Geschichte des Landes Vertraute unschwer feststellen, wer nach den Ermittlungen der Beamten die Verantwortung hatte — jedenfalls in der Behördenspitze. In dem Bericht heißt es, Wendt habe in der Zeit seiner Zugehörigkeit zum Polizeipräsidium Mönchengladbach vom 1.2.2006 bis 24.1.2010 „auf Veranlassung des Innenministeriums keinen Dienst verrichtet.“ Und weiter: Wendt habe „auf Veranlassung des Innenministeriums“ im Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (wohin er versetzt worden war) vom 25.1.2010 bis zu seiner Zurruhesetzung am 28.2.2017 keinen Dienst verrichtet. Wer im Innenministerium für diese „Veranlassung“ zuständig war, darüber sagt der Kurzbericht allerdings nichts.

Sowohl Anfang 2006 als auch zum Zeitpunkt der Versetzung Wendts im Januar 2010 regierte die schwarz-gelbe Regierung Rüttgers. Innenminister war der FDP-Politiker Ingo Wolf. Erst nach der Ablösung der schwarz-gelben Regierung durch Rot-Grün nach der Wahl im Mai 2010 wurde Ralf Jäger NRW-Innenminister. Wie dieser über die Causa Wendt informiert war und dessen Bezahlung trotz Nichtverrichtung des Dienstes kannte oder duldete — darüber gibt der von Reul verlesene Kurzbericht nichts her.

Ziel der Freistellung Wendts, so heißt es in dem Bericht, sei gewesen, „dem Beamten bei der Ausübung seiner gewerkschaftlichen Tätigkeiten größere Freiräume einzuräumen“. Dafür habe es keine rechtliche Grundlage gegeben. Mit Blick auf eine Beförderung von Wendt im Jahr 2008 und der dabei erteilten Bestnote (obwohl er gar keinen Dienst verrichtet hatte) sei das Polizeipräsidium Mönchengladbach verantwortlich, heißt es in dem Kurzbericht.

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