NRW NRW-Justizminister: Bestimmte Delikte können nur Ausländer begehen

Während im Jahr 2004 noch 22 Prozent der verurteilten Täter nichtdeutscher Herkunft waren, ist deren Anteil 2015 auf 30,7 Prozent aller Verurteilungen gestiegen. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz haben zugenommen.

Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz haben zugenommen.

Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz haben zugenommen.

Foto: dpa

Düsseldof. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) weist aber darauf hin, dass daraus keine voreiligen Schlüsse gezogen werden könnten. Bestimmte Delikte könnten nun einmal nur Ausländer begehen — etwa Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz, die in den vergangenen Jahren mit der steigenden Zuwanderung ebenfalls zugenommen hätten.

Vor dem Hintergrund, dass Arbeitslosigkeit und fehlende Ausbildung Einfluss auf die Häufigkeit der Kriminalitätsbegehung haben, sei es wichtig, ausländischen Mitbürgern eine klare Integrationsperspektive zu eröffnen.

Der Anteil der Täter, die bereits vorher schon einmal verurteilt worden waren, ist gestiegen. Waren im Jahr 2004 noch 47 Prozent der Verurteilten schon vorher verurteilt worden, stieg dieser Wert 2012 auf 53,9 Prozent und lag 2015 bei 52,2 Prozent.

Die Gesamtzahl der weiblichen Verurteilten ist in den Jahren von 2004 bis 2015 nahezu gleich geblieben. Sie bewegte sich zwischen 32 695 (Tiefststand im Jahr 2013) und 36 136 (Höchststand im Jahr 2005). Von den 161 940 in NRW Verurteilten des Jahres 2015 waren 33 044 (20,4 Prozent) Frauen und 128 896 (79,6 Prozent) Männer.

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