NRW NRW-Gericht verbietet Lautsprecher für Muezzin-Ruf

Ein Ehepaar hat gegen den Muezzin-Ruf einer Moschee geklagt. Der Grund: Die überzeugten Christen fühlten sich durch den Inhalt des Rufes beeinträchtigt. Jetzt kassierten die Richter die Lautsprecher-Genehmigung.

 Ein Muezzin in Istanbul. Symbolbild.

Ein Muezzin in Istanbul. Symbolbild.

Foto: Mathias Birsens

Gelsenkirchen. Ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick hat sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit seiner Klage gegen den Muezzin-Ruf von einer Moschee durchgesetzt. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte schon 2014 der türkischen Gemeinde eine Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erteilt. Danach war für den Muezzin-Ruf die Verwendung einer Lautsprecheranlage erlaubt. Dagegen wehrte sich das Ehepaar, überzeugte Christen. Nicht so sehr wegen der Lautstärke — die Kläger wohnen in etwa 900 Meter Abstand - , sondern wegen des Inhalts des Rufes. Der übersetzt so viel bedeutet wie „Allah ist der Größte. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt.“ Dadurch fühlten sich die Kläger in ihrer negativen Religionsfreiheit — von anderen Überzeugungen unbehelligt zu bleiben — beeinträchtigt.

Das Verwaltungsgericht schlug der Stadtverwaltung in der Gerichtsverhandlung vor, doch eine Bürgerversammlung zu dem Thema abzuhalten, um den Streit gegebenenfalls demokratisch zu klären. Das lehnte die Stadt ab. Darum kassierte das Gericht nun die Ausnahmegenehmigung. Der Muezzin-Ruf darf also nicht mehr per Lautsprecher übertragen werden. Was übrigens wegen der aufschiebenden Wirkung der bereits vor ein paar Jahren erhobenen Klage auch so schon länger nicht mehr der Fall war. Ob die Stadt in Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Münster zieht, ist noch unklar.

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