Neonazis scheitern mit Klage gegen Verbot ihrer Vereinigung

Münster (dpa) - Die rechtsextreme Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Klage gegen das Verbot der Neonazi-Gruppe als unzulässig abgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte.

NRW-Innenminister Jäger hatte im August 2012 ein Verbot der Gruppe "Nationaler Widerstand Dortmund" durchgesetzt.

NRW-Innenminister Jäger hatte im August 2012 ein Verbot der Gruppe "Nationaler Widerstand Dortmund" durchgesetzt.

Foto: Federico Gambarini

Damit ist der Versuch ehemaliger Mitglieder gescheitert, eine Verfügung von Innenminister Ralf Jäger (SPD) zu kippen.

Zur Begründung führten die Richter formale Gründe an. Die Kläger hätten im Namen aller ehemaligen Mitglieder handeln müssen. Weil es sich nicht um einen rechtsfähigen Verein gehandelt habe, reiche es nicht aus, dass Klage nur von sechs ehemaligen Mitgliedern eingereicht worden war.

Jäger hatte vor zweieinhalb Jahren die aus seiner Sicht damals gefährlichsten Neonazi-Gruppen im Land, die „Kameradschaft Aachener Land“, „Nationaler Widerstand Dortmund“ und „Kameradschaft Hamm“ verboten. Sie seien fremdenfeindlich, rassistisch, antisemitisch und eine Gefahr für ein friedliches Zusammenleben, begründete er.

Kurz darauf gründeten ehemalige Mitglieder den Landesverband der Partei „Die Rechte“. Dagegen sah die Justiz keine Handhabe. Jäger hatte zwar die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Die Staatsanwaltschaft konnte aber nicht unanfechtbar feststellen, dass „Die Rechte“ eine solche Ersatzorganisation ist. Inzwischen sitzt der Landesvorsitzende im Dortmunder Stadtrat.

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