Mediziner sollen aufs Land

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will Teil der Studienplätze nicht mehr nach Abi-Noten vergeben.

 Karl-Josef Laumann (CDU), NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, stellt einen Gesetzentwurf für die bundesweit erste Landarztquote im Medizinstudium vor.

Karl-Josef Laumann (CDU), NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, stellt einen Gesetzentwurf für die bundesweit erste Landarztquote im Medizinstudium vor.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland im Medizinstudium eine Landarztquote einführen, mit der der strenge Numerus Clausus (lateinisch: begrenzte Anzahl) umgangen werden kann. 7,6 Prozent der Studienplätze sollen nicht mehr nur für Bewerber reserviert werden, die einen Notendurchschnitt von 1,0 im Abiturzeugnis haben. Es sollen auch Bewerber mit schlechterem Notenschnitt zum Zuge kommen, wenn sie sich bei Studienbeginn vertraglich verpflichten, zehn Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. NRW werde zum Wintersemester 2019/20 mit 168 Landarzt-Studienplätzen starten, kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an.

Schon bisher dürfen bis zu 20 Prozent der Medizinstudienplätze über Vorabquoten vergeben werden, erläuterte Laumann. Neben festen Quoten etwa für ausländische Staatsangehörige und den Sanitätsoffizierdienst seien davon noch 7,6 Prozent verfügbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember eine gerechtere Studienplatzvergabe für Medizin angemahnt, die sich nicht nur an der Abiturnote orientiert.

Die genauen Kriterien müssen noch in einer Verordnung zum Landarztgesetz geregelt werden, das das Kabinett bereits im Entwurf beschlossen hat. Absolventen, die sich nicht an die Landarzt-Zusage halten, müssen mit Vertragsstrafen im sechsstelligen Euro-Bereich rechnen.

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