Neues Gesetz „Luxus-Pensionen “ für NRW-Minister gekappt

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellt neues Gesetz vor. Zahlung des Ruhegehalts soll nicht mehr ab 60 Jahren beginnen.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellte am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der die Pensionen der Minister neu regelt. Foto: Archiv

Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellte am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der die Pensionen der Minister neu regelt. Foto: Archiv

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Die Altersbezüge von Ministern der NRW-Landesregierung werden geändert. Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) sagte am Dienstag bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs: „Die Höhe der Einstiegsversorgung und der Beginn der Ruhegehaltszahlung unserer Landesminister entspricht nicht mehr den Veränderungen, die in den vergangenen Jahren bei Beamten und Arbeitnehmern stattgefunden haben.“

Nach der Neuregelung, die der Landtag noch beschließen muss, soll die Zahlung des Ruhegehalts nicht mehr wie bisher schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen, sondern wird wie bei allen anderen Beschäftigten auf die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinausgeschoben. Zwar kann ein Ex- Minister weiterhin schon ab dem 60. Lebensjahr die Versorgung bekommen. Er muss dann aber einen Abschlag von 3,6 Prozent für jedes Jahr in Kauf nehmen, wenn er die Versorgung vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt.

Anspruch soll nun bereits nach zwei Amtsjahren entstehen

Weitere wesentliche Neuerung: Bisher hat ein Minister erst dann Anspruch auf die Altersversorgung, wenn er fünf Amtsjahre voll hat. Nach der neuen Regelung soll es bereits nach zwei Amtsjahren einen verminderten Versorgungsanspruch geben, der dann schrittweise mit jedem weiteren Amtsjahr ansteigt.

Ein Vergleich der Regelungen des alten und neuen Gesetzes zeigt: Ein Minister, der zwei Jahre im Amt war, hat demnächst einen Versorgungsanspruch von monatlich 1406 Euro brutto. Bisher lag der Anspruch bei unter fünf Jahren Amtszeit bei null. Ab fünf Jahren liegt der Versorgungsanspruch bisher bei 4409 Euro, demnächst bei 3515 Euro. Ab dem achten Amtsjahr steht sich ein Minister nach der neuen Regelung besser: Da bekommt er 5624 statt bisher 5467 Euro. Nach zehn Jahren Amtszeit sind es 7030 (bisher: 6173) Euro.

Wie sich die Neuregelung für den einzelnen Minister auswirkt, hängt also mit seiner Verweildauer im Amt zusammen. In NRW-Landesregierungen betrug die durchschnittliche Amtszeit von Ministern in den vergangenen drei Wahlperioden fünf Jahre

Insbesondere der Bund der Steuerzahler NRW hatte die Altersversorgung der Minister massiv als Luxus-Pensionen kritisiert. Ein Minister habe bereits nach fünf Jahren Amtszeit einen Anspruch auf mehr als 4000 Euro — und das ab dem 60. Lebensjahr. Der Durchschnittsrentner erhalte nach 45 Jahren dagegen gerade mal 1310 Euro.

Für die derzeitigen Minister ist das Gesetz, wenn es verabschiedet wird, noch nicht bindend. Sie haben die Wahl zwischen der alten und der neuen Regelung.

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