Rundfunk Lobbyismus: WDR bewirtet NRW-Abgeordnete vor neuem WDR-Gesetz

Düsseldorf. Einen Tag, bevor die Landesregierung eine Änderung des WDR-Gesetzes in erster Lesung in den Landtag eingebracht hat, hat der WDR die Abgeordneten des Landtags zu einem „parlamentarischen Abend“ eingeladen und bewirtet.

Rundfunk: Lobbyismus: WDR bewirtet NRW-Abgeordnete vor neuem WDR-Gesetz
Foto: Landtag NRW

Die Landtagsabgeordneten, die teils als Mitglieder des WDR-Rundfunkrats den Sender beaufsichtigen sollen, stimmen bei der Änderung des WDR-Gesetzes darüber ab, ob eine für Januar 2019 gesetzlich verankerte Reduzierung der Radio-Werbezeiten zunächst um zwei Jahre verschoben werden soll. Laut Haushaltsplanung des WDR könnte dieser Aufschub dem Sender Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro bescheren (die WZ berichtete).

Die Pressestelle des NRW-Landtags berichtete unter der Überschrift „Auf gute Nachbarschaft“ über die Lobby-Veranstaltung der Landesrundfunkanstalt, die im WDR-Funkhaus gegenüber dem Parlamentsgebäude stattfand. Die Abgeordneten, die als parlamentarische Gesetzgeber über den Sender entscheiden, ließen sich laut Landtagspressestelle offenbar wie eine Besuchergruppe am „Tag der offenen Tür“ durch das Haus führen: „Während des Parlamentarischen Nachmittags konnten sich die Abgeordneten über die digitalen Projekte des WDR informieren. Bei Führungen lernten sie die Arbeit von Redaktionen und Produktion im Funkhaus kennen.“

Landtagspräsident André Kuper (CDU) dankte laut seiner Mitarbeiter dem WDR für die Einladung. In seinem Grußwort habe der Präsident die Bedeutung der politischen Berichterstattung für eine „lebendige Demokratie“ hervorgehoben. „Dazu gehöre auch die gegenseitige kritische Begleitung von Parlament und Medien“, heißt es im Text weiter. Kuper (CDU) setzt mit seiner Lobbyismus-Unterstützung eine Tradition seiner Amtsvorgängerin Carina Gödecke (SPD) fort, die 2015 — vor der Beratung genau jenes WDR-Gesetzes, das nun zu Gunsten des Senders wieder geändert werden soll — erstmals zu einem „Parlamentarischen Abend“ des WDR eingeladen hatte.

Damals fand der „Parlamentarische Abend“ des WDR sogar in der Bürgerhalle des Landtags statt, auch dort wie am Dienstag unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie bei „Parlamentarische Abenden“ üblich, trug bis auf eine geringe Summe (1200 Euro) der WDR die Bewirtungs- und Programmkosten, die er auf eine Summe „im niedrigen fünfstelligen Bereich“ bezifferte. Die Veranstaltung warf ein besonderes Licht auf das Verständnis der damaligen Landtagspräsidentin des Gebots der öffentlich-rechtlichen „Staatsferne“, indem sie in Sachen Flüchtlingspolitik von einem „gemeinsamen verantwortungsvollen Handeln“ von Sender und Politik sprach und dem WDR gleichzeitig Einfluss auf die Politik einräumte: „Der WDR ist eine Anstalt im Wandel, die sich den Entwicklungen anpassen muss und diese auch mitbestimmen will“, so Gödecke.

Gleichzeitig ließ die Landtagspräsidentin gegenüber unserer Zeitung zurückweisen, dass es sich bei der WDR-Einladung um eine Lobby-Veranstaltung gehandelt habe. Die gebotene Staatsferne könne durch einen Parlamentarischen Abend nicht gefährdet werden, so ein Landtagssprecher. Auch der WDR vermochte damals keinen Interessenkonflikt zu der für ihn verpflichtenden Staatsferne erkennen.

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