Unbewohnbar Kommunen schließen „Schrottimmobilien“ - allein 14 in Gelsenkirchen

Überfüllte Wohnungen, kaputte Bäder, verrottete Installationen. Immer wieder sorgen solche meist von Zuwanderern bewohnte Häuser für Schlagzeilen. Kommunen können solche Immobilien für unbewohnbar erklären - und tun es.

Die Klingelschilder eines von der Stadt als unbewohnbar erklärten Hauses in Gelsenkirchen sind teilweise abmontiert.

Die Klingelschilder eines von der Stadt als unbewohnbar erklärten Hauses in Gelsenkirchen sind teilweise abmontiert.

Foto: Caroline Seidel

Düsseldorf (dpa). Städte in Nordrhein-Westfalen machen zunehmend von dem Recht Gebrauch, sogenannte Schrottimmobilien für unbewohnbar zu erklären. So hat die Stadt Gelsenkirchen seit In-Kraft-Treten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes vor rund einem Jahr bereits 14 Mal zu dieser Maßnahme gegriffen. Mit dem neuen Gesetz hat das Land den Kommunen ein Mittel in die Hand zu geben um gegen Immobilienbesitzer vorzugehen, die ihre Wohnungen überbelegen oder die Häuser stark vernachlässigen.

Die Wohnungsämter können bei Missständen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro gegen den Eigentümer verhängen oder die Immobilie sogar für unbewohnbar erklären. Die Wohnungen müssen dann geräumt werden. In Köln und Duisburg haben die Städte seit April vergangenen Jahres jeweils drei Häuser für unbewohnbar erklärt. Dortmund und Bochum haben je eine „Schrottimmobilie“ geschlossen, wie eine dpa-Umfrage ergab. Die Wohnungseigentümer müssen in diesen Fällen angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.

In dem Gesetz sind die Anforderungen an Wohnraum neu definiert worden: Sanitäre Anlagen und Heizungen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern auch funktionieren. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen für jeden Erwachsenen mindestens neun, für Kinder mindestens sechs Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen.

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