Gutachten Kitafinanzierung: Staat soll die Kita-Kosten allein tragen

Die Hochschule Niederrhein hat im Auftrag der Awo ein Gutachten vorgelegt. Nach den Landtagswahlen wird es auf jeden Fall ein neues Kindergartengesetz geben.

Gutachten: Kitafinanzierung: Staat soll die Kita-Kosten allein tragen
Foto: dpa

Düsseldorf. Die Stadt Wuppertal will bei neuen Kitagruppen den Trägeranteil übernehmen. Der Evangelische Kirchenkreis Lennep kämpft um eine Reduzierung des Trägeranteils. Auch in Solingen ist die Kitafinanzierung Gegenstand von Verhandlungen zwischen Stadt und Diakonie. Überall klagen die Träger über fehlende Geldmittel. Ein im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt (Awo) erstelltes Gutachten fordert jetzt einen radikalen Bruch mit der bisherigen Finanzierungspraxis nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz).

Verantwortlich für das Gutachten zeichnet die Hochschule Niederrhein. Prof. Werner Heister sieht die freien Träger als Dienstleister. „Und ein Dienstleister kann erwarten, dass die dafür anfallenden Kosten entgolten werden — und zwar vollständig“, sagte er Dienstag im Landtag anlässlich der Übergabe des Gutachtens an den Awo-Landesgeschäftsführer Jürgen Otto. Im Klartext: 100 Prozent der Kosten müssten von der öffentlichen Hand übernommen werden, gegebenenfalls in Kombination mit Elternbeiträgen. Otto brachte in dem Zusammenhang die Rückkehr zu landesweit einheitlichen Elternbeiträgen ins Gespräch.

Der Aufschlag von Awo und Gutachter zielt auf den schon angelaufenen Prozess zwischen Land, Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern hin zu einem neuen Kindergartengesetz. Die SPD hat sich diesen Prozess auf die Fahnen geschrieben; noch in dieser Legislaturperiode sollen erste Eckpunkte vorgestellt werden. Ein Inkrafttreten ist zum Start des Kita-Jahres 2018/2019 vorgesehen.

Das bisherige Kibiz wurde 2007 eingeführt. Es arbeitet mit Pro-Kopf-Pauschalen für jedes Kind. Die Finanzierung ist je nach Träger unterschiedlich. Kommunale Träger müssen einen Eigenanteil von 21 Prozent der Betriebskosten zahlen; bei Kirchen liegt er bei zwölf Prozent, bei so genannten armen Trägern bei neun und bei Elterninitiativen bei vier Prozent. Entsprechend variiert der Landesanteil.

Das Gesetz, eigentlich einmal als Verwaltungsvereinfachung gepriesen, sorgt bei den Fachleuten in den Verwaltungen wegen seiner komplizierten Abrechnung längst für großen Ärger. Gutachter Heister will den Blickwinkel ändern: weg von dem Budgetgedanken hin zu dem, was notwendig ist — und da macht das Gutachten eine lange Liste auf.

Weil die ersten sechs Lebensjahre für Kinder lebensprägend seien, müsse die personelle Ausstattung und Bezahlung verbessert werden. Zeitkontingente für den Ausfall des pädagogischen Personals seien bisher nicht genügend berücksichtigt, gleiches gelte für eine angemessene Fachberatung. Schon die im Kibiz formulierten Standards sieht Heister an vielen Stellen nicht erfüllt — und sie genügen ihm auch nicht.

Nach Ottos Angaben haben die Wohlfahrtsverbände die Gesamtsumme von schon jetzt fehlenden Mitteln und der Finanzierung einer verbesserten Ausstattung auf 1,5 Milliarden Euro beziffert. Das wäre ein Plus von 40 Prozent zu den bisher laut Otto vom Land beigesteuerten 2,2 Milliarden Euro.

Heister dient die Praxis bei Krankenhäusern und Altenheimen als Vorbild für die künftige Kita-Finanzierung. Es müsse eine Grundfinanzierung geben und dazu personal- und kinderabhängige Zulagen; Investitionen und Instandhaltung müssten abgesichert sein und dürften nicht auf Kosten der pädagogischen Arbeit gehen. Mehr Geld für Personal sei schon deshalb notwendig, um das wachsende Berufsfeld überhaupt noch für Fachkräfte attraktiv zu halten, so Otto. Bundesweit fehlten derzeit 30- bis 50 000 Mitarbeiter.

Dass sich freie Träger mit der Forderung nach einer 100-Prozent-Finanzierung am Ende selbst überflüssig machen, sieht Otto nicht. „Wir können ehrenamtliches Engagement in einem viel höheren Maße einbringen, als das ein kommunaler Träger könnte. Und in der Verwaltung sind wir auch sehr schlank aufgestellt.“

Die CDU nahm das Gutachten zum Anlass, die Landesregierung zum schnellen Handeln aufzufordern: „Sie hat große Erwartungen mit der Ankündigung geweckt, zum Jahresende Eckpunkte für eine neue Kita-Finanzierung vorzulegen.“ Die SPD erklärte: „Die Einschätzung, dass sich die bisherige Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes überholt hat, teilen wir vollkommen.“ Die betriebswirtschaftliche und fachliche Analyse sei für den weiteren Diskussionsprozess hilfreich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort