Justiz: Schwangere Gefangene gefesselt?

Ministerin weist Vorwürfe zurück. Weitere Beschwerde in Willich.

Düsseldorf. Herrschen in Nordrhein-Westfalen menschenunwürdige Haftbedingungen für schwangere Frauen? Diesen Vorwurf erhebt eine Gruppe von Ärzten, Psychologen, Hebammen und Hilfseinrichtungen in der "Frankfurter Rundschau".

Da es in NRW keine Mutter-Kind-Einrichtungen im geschlossenen Vollzug gebe, komme es immer wieder vor, dass Frauen in Hand- und/oder Fußfesseln zum Arzt gebracht würden.

"Wir wissen auch von Ausnahmefällen, in denen Schwangere gefesselt entbinden mussten", sagte Monika Kleine vom Sozialdienst katholischer Frauen der Zeitung.

Das Ministerium bestätigte unserer Zeitung am Mittwoch Abend einen weiteren Vorfall im Gefängnis Willich. Die Gefangene A. entband im vergangenen August und beschwerte sich schriftlich im Ministerium darüber, dass im Kreißsaal ein Vollzugsbeamter anwesend war. Das Ministerium bestätigte die Beschwerde.

Sprecher Ulrich Hermanski sagte aber: "Die Anstaltsleitung hat mitgeteilt, dass im Kreißsaal eine weibliche Bedienstete anwesend gewesen sei. Ein männlicher Bediensteter, der keinen Blickkontakt gehabt habe, habe sich in einem Nebenraum befunden." Es habe Fluchtgefahr bestanden.

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) sagte: "Die Vorwürfe, in NRW müssten Schwangere gefesselt entbinden, sind schlicht falsch. Es hat nach den mir vorliegenden Berichten keine einzige Entbindung gegeben, bei der die Gefangene gefesselt gewesen ist", unterstrich die Ministerin. Bei frauenärztlichen Untersuchungen der weiblichen Gefangenen seien keine männlichen JVA-Bediensteten anwesend, betonte die Ministerin.

In vielen Fällen könne aufgrund einer guten Prognose für die Mutter für den Zeitraum nach der Geburt die Haftzeit verkürzt oder unterbrochen werden. Soweit dies nicht in Betracht komme, erfolge in der Regel eine Verlegung in die Mutter-Kind-Abteilung im offenen Vollzug des Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg, die über 16 Plätze verfügt.

Lediglich in den wenigen Fällen, in denen solche Lösungen nicht in Betracht kommen - etwa weil die Mutter wegen Drogenabhängigkeit aktuell zur Betreuung des Kindes nicht in der Lage ist - müssten Mutter und Kind kurz nach der Geburt getrennt werden. Die Entscheidung, wo das Kind untergebracht wird, treffe dann das Jugendamt.

Geburten während der Haft sind nach Angaben des Ministeriums die Ausnahme. In der JVA Köln, der größten Haftanstalt für Frauen in NRW mit rund 270 Plätzen, haben im vergangenen Jahr von 22 schwangeren Gefangenen nur zwei ihr Kind während der Haft geboren. Red/fu

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