Haushalt: Krafts Kassen immer knapper

NRW steht das Wasser bis zum Hals. Jetzt brechen auch noch die Einnahmen der Atomkonzerne weg.

Haushalt: Krafts Kassen immer knapper
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Düsseldorf. Die Drucksache 280/14 ist eigentlich kein großes Ding. Ein Entschließungsantrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sich die Rücklagen der Atomkonzerne für den Rückbau der Meiler und die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle mal genauer anzuschauen. Reichen die bisher dafür vorgesehenen 35,8 Milliarden Euro? Sollen sie in einen Staatsfonds überführt werden, damit sie bei Pleiten nicht futsch sind? Doch die Drucksache hat im Bundesrat zu Verwerfungen geführt.

Grund ist die finanzielle Notlage von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihrer Landesregierung. NRW musste einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen. Er habe deutliche Anzeichen, dass die jüngsten Steuerausfälle auf Einbußen bei Energieunternehmen zurückzuführen seien, erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Die Energieversorger RWE und Eon sitzen in NRW. Knapp 30 Prozent weniger Körperschaftsteuer und über 15 Prozent weniger Steuern auf Dividendenzahlungen gebe es bisher im Jahr 2014. „Allein diese beiden Steuerarten haben zu Einbußen von mehr als einer halben Milliarde Euro geführt“, betonte Walter-Borjans jüngst.

Und jetzt noch neuer Druck für die Versorger wegen der Kosten des Atomausstiegs? NRW-Kommunen halten rund 25 Prozent der Anteile an RWE, ihnen drohen weitere Einnahmen wegzubrechen. Vor drei Wochen sorgte Kraft dafür, dass ein Bundesratsbeschluss kurzerhand vertagt wurde.

Gegen den Willen ihres grünen Koalitionspartners. Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) als Initiator des Antrags sprach von einem groben Foulspiel. Dann wurde hinter den Kulissen nach „einer sprachlichen Präzisierung gesucht“, wie es ein Ländervertreter berichtet. Und die Lobbyisten traten auf den Plan.

Nun wurde der Antrag Freitag — wie schon vor drei Wochen als Kompromiss diskutiert — abgemildert als „Prüfbitte“ beschlossen. Immerhin kam es nicht zu einer völligen Aufweichung.

„Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die KKW-Betreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen“, heißt es in dem nun beschlossenen Passus des Ursprungsantrags von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen.

NRW hatte zwischenzeitlich versucht, über das von der SPD allein regierte Hamburg eine Softversion einzubringen. Darin sollte der Hinweis auf das Verursacherprinzip ebenso fehlen wie die Verpflichtung der Atomkonzerne, sämtliche Kosten zu tragen. Auch die mögliche Übertragung der Rücklagen in einen öffentlichen Fonds nach Schweizer Vorbild sollte nicht vorkommen. Doch das Ansinnen wurde gestoppt.

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Klar ist nur: Nichts ist geklärt beim Atomausstieg. Weder die Höhe der Kosten, noch die Frage, ob nicht am Ende doch der Steuerzahler einen Teil der Zeche zu zahlen hat. Oder ob der Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt einzustehen hat, wenn eine ein Atomkraftwerk betreibende Tochtergesellschaft insolvent ist. Ganz zu schweigen vom fehlenden Endlager.

Zudem fordern die Konzerne Schadenersatz von mehr als zehn Milliarden Euro wegen der Abschaltung ihrer Atommeiler. Noch ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Atomausstieg behandelt. Bekommen die Konzerne Recht, hätte auch der Bund ein dickes finanzielles Problem.

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