Gutachter gibt Kraftwerk Datteln keine Chance

Düsseldorf. Das umstrittene Eon-Kohlekraftwerk in Datteln kann nach Ansicht eines von Umweltschützern beauftragten Gutachters nicht durch ein neues Genehmigungsverfahren gerettet werden.

Der Standort des Kraftwerks und der geplante Einsatz von Importkohle verstießen eindeutig gegen die Ziele der Landesplanung, sagte der Dresdner Rechtsprofessor Martin Schulte am Mittwoch in Düsseldorf.

Ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren sei deshalb kein Weg, um den Kraftwerksbau nachträglich zu legalisieren. Auch andere rechtliche Wege, den weit fortgeschrittenen Kraftwerksbau ans Netz zu bringen, gebe es nicht. Der Regionalverband Ruhr lässt derzeit als zuständige Planungsbehörde die Zulässigkeit eines Zielabweichungsverfahrens prüfen.

Mit einem solchen Verfahren könnte das Projekt doch noch abgesegnet werden - auch wenn es gegen Ziele der Raumordnung verstößt. Schulte hatte sein Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt. Er hat in Dresden einen Lehrstuhl für öffentliches Recht. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) empfahl dem Regionalverband Ruhr, die Ergebnisse des Gutachtens detailliert aufzugreifen und zu prüfen.

Schulte habe die bisherigen rechtlichen Hürden „noch einmal eindrücklich und grundsätzlich bestätigt“. Für DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake steht das Kraftwerk Datteln damit vor dem endgültigen Aus. „Das ist für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen ein Segen.“ Eon-Chef Johannes Teyssen hatte sich dagegen noch in der vergangenen Woche zuversichtlich gezeigt, dass der Kraftwerksblock im Jahr 2012 in Betrieb gehen könne.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im September 2009 den Bebauungsplan für ungültig erklärt - unter anderem, weil der Kraftwerksblock nicht auf dem im Landesentwicklungsplan festgelegten Standort errichtet wird. Dieser „eklatante Verstoß“ lasse sich nicht durch ein Zielabweichungsverfahren heilen, argumentiert Schulte. Der nicht genutzte Standort, der nur wenige Kilometer von den Neubau entfernt liegt, sei unter Abwägung aller gegensätzlichen Interessen bewusst festgelegt worden.

Davon abzuweichen, würde die Ziele der Landesplanung „generell“ aufheben. Baake kündigte an, die DUH werde auch weiterhin Kläger gegen das Kraftwerk unterstützen. Ein neuer Bebauungsplan auf der Grundlage eines unzulässigen Zielabweichungsverfahrens wäre eine erneute Rechtsbeugung.

Die Grünen sehen durch das Gutachten ihre Bedenken bestätigt, ob das Kohlekraftwerk Datteln angesichts der hohen rechtlichen Hürden weitergebaut werden kann oder nicht. Deshalb sei der Weg des Regionalverbands Ruhr richtig, vor einer Entscheidung zunächst die Zulässigkeit eines Zielabweichungsverfahren und andere offene Fragen gründlich zu prüfen, sagte Landeschefin Monika Düker.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort