NRW Flüchtlinge: Nach NRW-Minister Stamp fordert auch De Maziére den Alters-Test

NRW-Minister Stamp forderte am Dienstag im WZ-Gespräch einen Standard, um das Alter von Flüchtlingen zu bestimmen. Am Mittwoch forderte auch Bundesinnenminister De Mazière einen Test.

NRW: Flüchtlinge: Nach NRW-Minister Stamp fordert auch De Maziére den Alters-Test
Foto: Guido Kirchner/dpa

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) fordert, umgehend nationale Standards zur Altersfeststellung von Flüchtlingen festzulegen. „Die gesetzlichen Grundlagen und medizinischen Methoden zur Altersfeststellung müssen überprüft und optimiert werden“, sagte Stamp am Dienstag dieser Zeitung. Stamp schlug vor, „dass hierzu unverzüglich unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums eine Expertenkommission aus Ärzten und Juristen eingesetzt wird und sich Bund und Länder so schnell wie möglich auf gemeinsame Standards einigen“.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen im pfälzischen Kandel war eine neue Debatte über Alterstests bei Flüchtlingen entbrannt. Als tatverdächtig gilt der Ex-Freund des getöteten Mädchens, ein Flüchtling aus Afghanistan, der nach offiziellen Angaben 15 Jahre alt ist. Der Vater der Jugendlichen hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.“

 Ein Röntgenbild auf einem Bildschirm zeigt in einem die linke Hand eines jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 19 Jahren. Über die radiologische Untersuchung des Handwurzelknochens und der Hand lässt sich das etwaige Alter eines Menschen bestimmen.

Ein Röntgenbild auf einem Bildschirm zeigt in einem die linke Hand eines jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 19 Jahren. Über die radiologische Untersuchung des Handwurzelknochens und der Hand lässt sich das etwaige Alter eines Menschen bestimmen.

Foto: Felix Kästle

Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich am Mittwoch für Alterstests bei Flüchtlingen aus, wenn deren Alter nicht mittels eindeutiger Dokumente nachgewiesen werden kann. Es sei "nicht zu viel verlangt, wenn die Betroffenen sich aktiv an der Feststellung ihres Alters beteiligen müssen", teilte de Maizière am Mittwoch mit. Wenn dies durch Vorlage amtlicher Dokumente nicht möglich sei, müsse "klar geregelt werden, dass in allen Fällen, in denen kein offizielles und und echtes Dokument vorgelegt werden kann, auf anderem Weg, soweit geboten auch durch ärztliche Untersuchung, das Alter festgestellt werden muss".

Die Bundesärztekammer lehnte am Dienstag ärztliche Untersuchungen dazu ab. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte: „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl.“ Das Röntgen des Handgelenks ohne medizinische Notwendigkeit sei „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“.

Der Gang der Altersfeststellung ist in NRW wie folgt geregelt: Fehlen ankommenden Flüchtlingen Ausweispapiere, hat das zuständige Jugendamt „mittels qualifizierter Inaugenscheinnahme das Alter einzuschätzen“. Der Eindruck setzt sich aus Erscheinungsbild und Gesprächseindrücken zusammen. Bleiben Zweifel, wird der Flüchtling ärztlich untersucht. Dabei sei „die schonendste und soweit möglich zuverlässigste Methode durchzuführen. Genitaluntersuchungen, bzw. das Abfotografieren des entkleideten Körpers sind unzulässig“, heißt es gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch.

Mögliche Motivation für eine falsche Altersangabe könnten etwa umfangreichere Sozialleistungen für minderjährige Flüchtlinge, altersadäquate Familiennachzugregelungen oder Strafmündigkeitsbestimmungen sein.

Die CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer sagte im ZDF, es sei das „gute Recht des deutschen Staates“, mit ärztlichen Tests zu klären, ob die Altersangaben mutmaßlich minderjähriger Migranten medizinisch nachvollziehbar seien. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige handelte. Bundestagsabgeordnete der CSU wollen auf ihrer Klausurtagung ab Donnerstag die Forderung beschließen, bei allen minderjährigen Flüchtlingen das Alter festzustellen. Der Grünen-Politiker Boris Palmer brachte eine Umkehr der Beweispflicht ins Gespräch. „Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“, so der Tübinger Oberbürgermeister.

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