Eine einmalige Chance verpasst

Wer geglaubt hat, dass es jetzt endlich eine klare Regelung gibt, ist wieder enttäuscht worden. Vielmehr sind die Hauseigentümer der Willkür ihrer Kommune ausgeliefert. Sie darf entscheiden, bei wem die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Die Landesregierung hat die einmalige Chance verpasst, diese unsinnige Vorschrift endgültig abzuschaffen. Schließlich ist nicht erwiesen, dass durch undichte Abwasserleitungen schwere Schäden, wie beispielsweise eine Verunreinigung des Trinkwassers, entstehen. Profiteure sind einzig die Handwerks-Firmen, die die Untersuchungen anbieten. Sie können künftig mit saftigen Gewinnen rechnen.

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