Ein Urteil mit Signalcharakter

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit seiner gestrigen Entscheidung nicht nur den ehemaligen Chefarzt Dr.Arnold Pier zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sondern auch ein rechtliches Signal gesetzt, das deutlich über den verhandelten Fall hinausgeht.

Indem Vorsitzender Richter Lothar Beckers die Verurteilung Piers mit dessen mangelhafter Aufklärung der später verstorbenen Patientin begründete, stärkte er gleichzeitig die Position aller Patienten im deutschen Recht.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen künftig in Deutschland Ärzte ihre Patienten noch detaillierter und umfassender über mögliche Risiken und Behandlungsmaßnahmen informieren. Das ist durchaus wünschenswert: Denn letztlich kann nur der Patient selbst entscheiden, ob, wie und durch wen er behandelt werden möchte. Und um diese Wahl treffen zu können, ist eine bestmögliche Beratung erforderlich - wie sie das Landgericht jetzt festgeschrieben hat.

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