Diesel-Fahrverbot in Hamburg — das passiert jetzt in NRW

Ein Dieselfahrverbot tritt in der Hansestadt Hamburg am 31. Mai in Kraft. Die Bezirksregierung Düsseldorf will die Luftreinhaltepläne überarbeiten.

 Ein Fahrverbotsschild für Lastwagen mit Diesel-Motor in Hamburg. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Ein Fahrverbotsschild für Lastwagen mit Diesel-Motor in Hamburg. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Foto: Daniel Bockwoldt

Düsseldorf. Was die nordrhein-westfälische Landesregierung noch abzuwenden versucht, wird in Hamburg jetzt Realität: Als bundesweit erste Stadt verhängt die Hansestadt Diesel-Fahrverbote wegen zu schlechter Luft. Wie die Hamburger Umweltbehörde am Mittwoch ankündigte, werden die Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselautos und Lastwagen am Donnerstag (31. Mai) auf zwei Straßenabschnitten in Kraft treten. Damit sollen die Stickoxidwerte in diesem besonders belasteten Bereich reduziert werden. Kritik an dem Schritt kommt sowohl von Umweltschützern als auch vom Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Opposition.

Von dem Verbot betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Es gilt für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord — in einem Fall allerdings nur für Lkw. Der Termin für das Inkrafttreten des Verbots hatte sich verzögert, da erst die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu dessen Grundsatzurteilen von den Hamburger Behörden ausgewertet werden mussten. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern. Die Prüfung des Urteils habe keinen Änderungsbedarf an den geplanten Verboten ergeben, teilte die Hamburger Umweltbehörde nun mit.

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf prüfe zurzeit die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, um die dort gemachten Vorgaben in die Luftreinhaltepläne einzuarbeiten, heißt es dort auf Anfrage dieser Zeitung. Laut Gericht sind Fahrverbote grundsätzlich mit den derzeit vorhandenen Beschilderungen möglich, allerdings ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. „Wie viel Zeit die Prüfung in Anspruch nehmen wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, so Sprecherin Dagmar Groß. Daher gebe es noch keinen festen Termin für die Veröffentlichung des überarbeiteten Luftreinhalteplans Düsseldorf.

„Unser Ziel ist es, Fahrverbote möglichst zu vermeiden“, beschreibt Groß auch den angestrebten Weg der NRW-Landesregierung. „Aus der Entscheidung der Behörden in Hamburg ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Luftreinhalteplanung zum Beispiel in Düsseldorf“, betont Groß. In NRW überschritten 2017 elf Städte den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Freien — neben Düsseldorf waren das Köln, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen.

Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sind die Fahrverbote „zwar ein gutes Signal, aber nicht zielführend“. „Wir brauchen flächendeckende Fahrverbote, die den Menschen helfen und nicht den Messstationen“. Der VDA sieht dagegen bessere Instrumente zur Verbesserung der Luftqualität als Fahrverbote: „Innovationen leisten einen höheren Beitrag.“ Dazu gehörten etwa „Software-Updates, Umstiegsprämien und die Beteiligung am Mobilitätsfonds“.

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