Bornheimer Flüchtlinge dürfen ab Mittwoch wieder schwimmen gehen

Nach einem Schwimmbadverbot für männliche Flüchtlinge ist man in Bornheim überzeugt: Die Botschaft ist angekommen. Junge Flüchtlinge sollen zuvor beim Besuch des Bades Frauen verbal und mit anzüglichen Gesten belästigt haben. Jetzt dürfen alle wieder rein.

Das Schwimmbad in Bornheim bei Bonn soll ab Mittwoch wieder für alle Flüchtlinge geöffnet sein.

Das Schwimmbad in Bornheim bei Bonn soll ab Mittwoch wieder für alle Flüchtlinge geöffnet sein.

Foto: dpa

Bornheim (dpa). Das Schwimmbad in Bornheim bei Bonn ist ab Mittwoch wieder für alle Flüchtlinge geöffnet. Das teilte am Montag eine Sprecherin der Stadt mit. In der vergangenen Woche hatte die Stadt ein Hausverbot für männliche Flüchtlinge erlassen, nachdem junge Flüchtlinge beim Besuch des Bades Frauen verbal und mit anzüglichen Gesten belästigt haben sollen.

Sozialdezernent Markus Schnapka (Grüne) hatte die Anordnung erlassen. Er habe sie auch den Flüchtlingen in den Unterkünften erklärt. Sinn und Ziel der Anordnung sei gewesen, „eine Reflexion und Diskussion zur Rolle der Frau und des Mannes in der deutschen Gesellschaft, zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Respekt vor Frauen in Gang zu setzen“, teilte die Stadt mit.

Flüchtlinge kämen oft aus Ländern, „in denen andere Norm- und Wertmaßstäbe insbesondere zur Stellung der Frau in der Gesellschaft gelten“, hieß es. Flüchtlinge müssten sich neu orientieren. „Dabei gibt es Missverständnisse und Fehlverhalten, mit denen wir die Betroffenen nicht sich selbst überlassen dürfen.“ Nach Darstellung der Stadt sei das Schwimmbadverbot von den meisten Flüchtlingen als angemessen bewertet worden. Es habe auch kritische Stimmen gegeben, aber keine Ablehnung. Für Dienstag sind weitere Gespräche zu dem Thema geplant.

Unterdessen hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen ihre Sicherheits- und Verhaltenstipps ergänzt. Auf Plakaten, die in Schwimmbädern ausgehängt werden können, heißt es jetzt zusätzlich: „Jeder Frau und jedem Mann ist mit Respekt zu begegnen. Sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen sowie unerwünschte Berührungen sind nicht erlaubt.“

Die Stadt Bornheim hatte bereits angekündigt, dass das Hausverbot für Flüchtlinge nur vorübergehend sei. Die Maßnahme war unter anderem vom NRW-Flüchtlingsrat heftig kritisiert worden, weil sie pauschal alle männlichen Flüchtlinge unabhängig von ihrem Verhalten betraf.

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