Besoldungsaffäre Wendt: Keine Anhaltspunkte für Straftaten

Nach monatelangen Ermittlungen im Fall des freigestellten Polizeigewerkschaftschefs sieht der Oberstaatsanwalt keine hinreichenden Anhaltspunkte für konkrete Straftaten.

Der freigestellte Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), Rainer Wendt.

Der freigestellte Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), Rainer Wendt.

Foto: Ingo Wagner

Düsseldorf. Die Ermittlungen zur Bezahlung des freigestellten Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt sind weitgehend abgeschlossen. Das hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags mitgeteilt. Der Oberstaatsanwalt sehe bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte für konkrete Straftaten, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht.

Demnach war der frühere Polizeihauptkommissar Wendt in den letzten Jahren vor seinem Ruhestand immer seltener in seiner Dienststelle erschienen. „Gleichwohl wurde er im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung fortwährend besoldet“, heißt es in der Vorlage, die der Rechtsausschuss am Mittwoch erörtern will.

Seit vielen Jahren sei bei der Polizei in NRW „Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden“. Diese „Verwaltungsübung“ sei aber nicht in allgemeinverbindlicher Form schriftlich niedergelegt worden.

Die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen rechtfertigten allerdings nicht eine so weitgehende Abwesenheit von der Dienststelle bei Weiterzahlung der Bezüge, erklärte Biesenbach. Belastbare Erkenntnisse über konkrete Anwesenheitszeiten gibt es dem Bericht zufolge jedoch nicht.

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