Bericht: Keine Brandschutzmängel bei Errichtung der Hochhäuser

Die Eigentümer sind laut Land für Brandschutz zuständig.

Der Wohnkomplex Hannibal II in Dortmund musste Ende September wegen Brandschutzmängel geräumt werden.

Der Wohnkomplex Hannibal II in Dortmund musste Ende September wegen Brandschutzmängel geräumt werden.

Foto: Arnulf Stoffel

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung sieht die Verantwortung für die Vorkommnisse in den wegen Brandschutzmängeln in Wuppertal und Dortmund geräumten Hochhauskomplexen ausschließlich beim Eigentümer der Gebäude. Die SPD hatte hierzu einen Bericht beantragt, aus dem hervorgeht, dass es seit den 50er-Jahren besondere bauliche Vorschriften für Hochhäuser gibt, die „den Risiken Rechnung tragen, die Hochhäuser von anderen Gebäuden unterscheiden“ und auch einen ausreichenden Brandschutz vorhalten.

Die heutigen Brandschutzmängel an den betroffenen Gebäuden seien ausschließlich auf „Sanierungsstau und mangelnde Instandhaltung“ zurückzuführen, hieß es gestern im Bauausschuss im Landtag. KDow

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