Arbeitszeit: Wer bezahlt eigentlich die Rauchpause?

In einigen Behörden müssen Raucher ausstempeln und nacharbeiten. In anderen gilt Qualmen als Arbeitszeit.

Düsseldorf. In öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen gilt seit Dienstag ein grundsätzliches Rauchverbot. Wenn die Mitarbeiter in Raucherräumen oder vor dem Haus qualmen - müssen sie dann für die Dauer der Abwesenheit ausstempeln und entsprechend nacharbeiten?

Das Landesarbeitsgericht Hamm und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben die Frage bereits arbeitgeberfreundlich entschieden. Raucherpausen sind danach Privatvergnügen der Angestellten. Ob der Arbeitgeber sie bezahlt, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden.

Und wie entscheiden sich die öffentlichen Arbeitgeber? Eine Umfrage unserer Zeitung bei den Verwaltungen in der Region ergab ein uneinheitliches Bild. Düsseldorf zum Beispiel fährt eine strikte Linie. Wer rauchen will, muss vor die Tür und sich für diese Zeit ausbuchen. Anders in Viersen, wo die Raucher für ihr "Qualm-Päuschen" nicht ausstempeln müssen.

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