Analyse: Verbeamtungsgrenze in NRW auf der Kippe

Wer älter ist als 35, geht leer aus. Vor allem Lehrer sind betroffen. Nun wächst der Druck aufs Land.

Düsseldorf. In NRW haben Lehrer nur ein enges Zeitfenster, wenn siein den Genuss des Beamtenstatus kommen wollen. Wer älter ist als35Jahre, wird nur als Angestellter unter Vertrag genommen - und musssich mit weniger Geld sowie im Rentenalter einer schlechterenVersorgung begnügen. Doch die Regelung könnte bald kippen. Medienzufolge erwägt die schwarz-gelbe Landesregierung, die Altersgrenze auf40Jahre heraufzusetzen - nicht nur für Lehrer, sondern für alle inFrage kommenden Bewerber im öffentlichen Dienst. Gründe für eineNeuregelung gibt es genug.

Da ist zum Beispiel der Bieterwettbewerb der Bundesländer umqualifizierte Lehrkräfte, die immer mehr zur Mangelware werden. Sorechnet der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm vor, dass jedes Jahrein Bedarf von durchschnittlich 22000 bis 23000 neuen Lehrern entsteht.Von den Hochschulen kommt nicht genug nach, und sogenannteSeiteneinsteiger aus der freien Wirtschaft scheuen die wenig attraktiveBesoldung. Sie sind meist älter als 35 und - zumindest in NRW - zu altfür eine Übernahme ins Beamtenverhältnis. Allen voran Baden-Württembergund Hessen locken Lehrer deshalb mit finanziellen Anreizen und einerVerbeamtungsgrenze von 45 beziehungsweise 50 Jahren.

DieCDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hatte bereits vor Wochengefordert, zumindest für Lehrer an Berufskollegs die Altersgrenze auf40 Jahre anzuheben, um so die Abwanderung in andere Länder zu stoppen.Im Ministerium will man entsprechende Überlegungen jedoch wederbestätigen noch dementieren. Arbeitsgruppen aus dem Schul-, Innen- undFinanzministerium würden sich derzeit mit der Verbeamtungsgrenzebeschäftigen, sagt Thomas Breuer, Sprecher des Schulministeriums.

Feststeht, dass ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Kasten) NRWunter Druck setzt. Die Leipziger Richter hatten dem Land im Februarauferlegt, für eine klare Rechtslage zu sorgen. Danach sei eine höhereVerbeamtungsgrenze, wie sie NRW für Lehrer in Mangelfächern ermöglichthatte (Mangelfacherlass), nicht zulässig. "Notwendig ist eine schnelleKlärung", betont Breuer. "Wir brauchen eine Rechtsklärung, um dieAnträge von Bewerbern bearbeiten zu können, die älter als 35 sind."

Eineausgeweitete Verbeamtungsgrenze würde den aktuellen Haushalt faktischnicht belasten, dafür aber die Pensionskosten in die Höhe schnellenlassen.

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