Landesentwicklungsplan Airport Weeze wehrt sich gegen Einstufung „regionalbedeutsam“

Laut Landesentwicklungsplan landet der Flughafen in der zweiten Reihe. Die Betreiber sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.

Landesentwicklungsplan: Airport Weeze wehrt sich gegen Einstufung „regionalbedeutsam“
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Düsseldorf. „Wo bleibt denn da der freie Wettbewerb?“ Ludger van Bebber, Geschäftsführer der Flughafen der Niederrhein GmbH, will sich mit dem Landesentwicklungsplan nicht abfinden. In diesem wird der Flughafen Weeze am Niederrhein als „regionalbedeutsam“ eingestuft, genau wie die Airports Dortmund und Paderborn. Düsseldorf, Köln/Bonn sowie Münster/Osnabrück dagegen werden als „landesbedeutsame“ Flughäfen eingestuft. Der Entwicklungsplan soll morgen im Wirtschaftsausschuss des Landtags beraten und dann an das Plenum überwiesen werden.

Ein Knackpunkt: Für den Landesentwicklungsplan habe man Zahlen und Daten wie zum Beispiel über die Infrastruktur oder Bevölkerungsentwicklung verwandt, die aus dem Jahr 2000 stammen und nicht aktualisiert wurden, so van Bebber. Der Flughafen Weeze existiert erst seit 2003.

Für die Verantwortlichen der Niederrhein GmbH ist der Landesentwicklungsplan schlicht „rechtswidrig und sogar verfassungswidrig“, Begründung: Die Landesregierung sei verpflichtet, im Raumordnungskonzept „alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Belange rechtlich und sachlich zutreffend zu ermitteln, insbesondere die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung“. Davon könne beim Rückgriff auf eine 16 Jahre alte Luftverkehrskonzeption keine Rede sein, meint van Bebber.

Der Geschäftsführer stößt sich auch an der Formulierung „einer Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen im Einklang mit den landesbedeutsamen Flughäfen“. Dies sei verfassungswidrig, weil ein solcher „Einklang“ mit sich bringe, dass „einer den Ton angibt“. Das wiederum wäre seiner Meinung nach der Düsseldorfer Airport.

Van Bebbers Fazit: Die Einstufung könnte sowohl Investoren vergraulen als auch die langfristige Entwicklung des Flughafens behindern, wenn etwa Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenausbau oder ähnliches anstehen. Dann hätte die Region um Weeze keine besondere Priorität.

Nina Niejahr, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt europäisches Wettbewerbsrecht, sagte, dass es bei einer Umsetzung des Landesentwicklungsplanes zu einer Diskriminierung komme, da die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens zementiert würde. Dies verstößt laut Niejahr gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Sobald der Landesentwicklungsplan im Plenum abgesegnet wird, will die Niederrhein GmbH eine Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen. Wird diese positiv beschieden, ist der Klageweg möglich.

Der Flughafen Weeze hatte im Jahr 2015 insgesamt 1,9 Millionen Passagiere, Düsseldorf etwa 22,5 Millionen. Weeze ist laut van Bebber „profitabel und kommt ohne Subventionen und Steuermittel aus“.

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