NRW AfD schließt Öffentlichkeit bei NRW-Parteitag aus

Journalisten dürfen nicht berichten, wie die AfD über ihr NRW-Wahlprogramm diskutiert. Stattdessen will sie Medien die Berichterstattung diktieren.

Die NRW-AfD hat die Presse von ihrem Parteitag ausgeladen.

Die NRW-AfD hat die Presse von ihrem Parteitag ausgeladen.

Foto: Ingo Wagner

Düsseldorf/Kleve. Die Behinderung von Journalisten ist bei der AfD seit ihrer Gründung Teil des Selbstverständnisses im Umgang mit der Öffentlichkeit. Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren einzelne Journalisten bei AfD-Veranstaltungen und —Parteitagen ausgeschlossen, mal durfte geschrieben, aber nicht gefilmt oder fotografiert werden, mal sollte für einzelne Tagesordnungspunkte die gesamte Presse vor die Tür. Vom kommenden NRW-Landesparteitag am 2. und 3. Juli in Werl hat die Partei nun alle Medien ausgeschlossen. Die sollen sich stattdessen auf gesonderten Presseterminen in den Block diktieren oder die Kamera sagen lassen, wie die AfD sich dargestellt wissen will.

Die Landespressekonferenz, in der mehr als 120 landespolitische Korrespondenten von Zeitungen, Radio- und TV-Sendern vertreten sind, hat die AfD-Spitze aufgefordert, diesen schweren Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung zu überdenken und „in Werl akzeptable Arbeitsbedingungen zu schaffen und eine Berichterstattung ohne Einschränkung zuzulassen“. Die Landespressekonferenz fordert, was seit Jahrzehnten bei allen anderen Parteien üblich ist: Volle journalistische Bewegungsfreiheit, ungehinderten Zugang zu Parteitagsdokumenten und ungehinderte Sicht auf den vollen Diskussionsprozess.

Die AfD begründet den Ausschluss der Öffentlichkeit mit einer „Güterabwägung zwischen den legitimen Interessen der Medien an der unbeschränkten Verfolgung des gesamten Parteitagsgeschehens einerseits und den ebenso legitimen Interessen unserer Delegierten, Mitglieder und Förderer am Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte andererseits.“ So seien nach dem AfD-Bundesparteitag in Stuttgart „auch in NRW zahlreiche Mitglieder zur Zielscheibe von Angriffen auf ihre Privatwohnungen, gezielter Rufschädigung, Drohanrufen u.a.m. geworden“, behauptet die AfD.

Dass die nordrhein-westfälische AfD ihren Parteitag wie eine Privatangelegenheit statt als öffentliches Ereignis behandelt wissen will, dürfte ganz andere Gründe als die Sorge um den angeblich oder tatsächlich gefährdeten Persönlichkeitsschutz zum Beispiel einfacher Mitglieder ohne Mandat haben: Hinter der Parteitagskulisse tobt ein Machtkampf zwischen Mitgliedern einer stramm rechten „Patriotischen Plattform“ und dem Landesvorsitzenden Marcus Pretzell. Dessen Lebensgefährtin, Bundessprecherin Frauke Petry, wiederum steht im Dauer-Konflikt mit dem zweiten Bundessprecher Jörg Meuthen.

Fakt ist aber auch: Ein Rechtsanspruch von Journalisten auf Zugang besteht nach dem Parteiengesetz nicht. Es betont lediglich die „öffentliche“ Aufgabe und Funktion der Parteien (das Wort „öffentlich“ kommt 32 mal auf den 38 Seiten Gesetzestext vor). In ihrem Eigennutz-orientierten Verhältnis zur Pressefreiheit ist die AfD zudem nicht allein. Auch andere Parteien geraten — allerdings auf der lokalen Ebene, nicht im Bereich der Landespolitik — immer wieder in Versuchung, journalistische Berichterstattung zu behindern, wenn sie die Darstellung von Konflikten und Auseinandersetzungen fürchten. So warf kürzlich die CDU in der Altbier-Gemeinde Issum (Kreis Kleve) die Vertreter von Zeitungen bei einer Vorstellung von Bewerbern für eine Bundestagskandidatur im früheren Wahlkreis von Ronald Pofalla aus dem Saal — nachdem sie zuvor öffentlich zur Teilnahme eingeladen hatte.

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