Landtag Handlungsfähigkeit: 2,5-Prozent-Hürde für Kommunalwahl kommt

Nordrhein-Westfalen führt wieder eine Sperrklausel gegen Splittergruppen ein. Dafür wird die Landesverfassung geändert.

Die nötige Zweidrittel-Mehrheit im NRW-Landtag für die Sperrklausel steht.

Die nötige Zweidrittel-Mehrheit im NRW-Landtag für die Sperrklausel steht.

Foto: Marius Becker

Düsseldorf. Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen kommt: Der NRW-Landtag hat mit Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen: SPD, Grüne und CDU bestimmten, dass bei Kommunalwahlen Bewerber, die weniger als 2,5 Prozent der Stimmen erlangen, demnächst nicht mehr in die Kommunalparlamente (Stadträte, Bezirksvertretungen, Kreistage und Regionalverband Ruhr) einziehen.

Die Befürworter der Regelung sehen wegen der starken Zersplitterung der Kommunalparlamente mit vielen Einzelmandatsträgern und nicht fraktionsfähigen Gruppen die Handlungsfähigkeit der Räte bedroht. Die Gegner sprechen von einem Verstoß gegen demokratische Grundsätze, weil auf diese Weise Wählerstimmen unter den Tisch fallen.

Piraten ohne Chance gegen SPD, Grünen und CDU, FDP enthält sich

Michele Marsching von den Piraten konnte die Verfassungsänderung auch mit einer leidenschaftlichen Rede nicht aufhalten. Er schäme sich als Abgeordneter des Landtags für dieses Gesetz, gegen das seine Partei Verfassungsbeschwerde einlegen will. „Wir sehen uns in Karlsruhe wieder“, rief Marsching, der die Verfassungsänderung als „Demokratieabbaugesetz“ bezeichnete. Ausdrücklich wandte er sich an die SPD, die über Jahre gesagt habe, sie wolle mehr Demokratie wagen: „Was würde Willy dazu sagen?“, fragte er mit Blick auf den früheren SPD-Bundeskanzler Willy Brandt, dessen Leitspruch einst lautete: „Mehr Demokratie wagen“.

Hans-Willi Körfges (SPD) hatte zuvor mit Blick auf die wichtige ehrenamtliche Arbeit in den Kommunalparlamenten für eine Sperrklausel geworben: „Wollen wir so lange warten, bis unsere Räte und Kreistage beschlussunfähig werden?“, fragte er die Gegner der Regelung.

Ralf Nettelstroth (CDU) sprach von einem historischen Moment und einem wichtigen Signal für die mehr als 20 000 ehrenamtlichen Ratsmitglieder im Land. Es gehe darum, dass vor Ort politisch tragfähige Entscheidungen getroffen werden könnten. Es komme oft zu langen Ratssitzungen, weil Kleingruppen sich in den Räten produzierten. Auch Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) betonte, die Räte müssten handlungsfähig sein, um die Politik zu gestalten. Henning Höne (FDP) begründete seine und die Enthaltung seiner Fraktionskollegen mit der Kritik, dass es bislang keine Nachweise für eine Funktionsunfähigkeit eines Rates im Land gebe. Dafür reiche eine bloße Unbequemlichkeit, die etwa durch lange Ratssitzungen entstehe, nicht aus.

Schon früher hatte es eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen — damals in Höhe von fünf Prozent — gegeben. Diese war aber vom Landesverfassungsgericht in Münster 1999 für rechtswidrig erklärt worden. Seitdem kam es in den Räten und Kreistagen zu einer zunehmenden Zersplitterung in Räten und Kreistagen. Teilweise gibt es dort mehr als zehn verschiedene Parteien und Gruppierungen.

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