14 Jahre Haft für Attentat auf Henriette Reker

Düsseldorf. Der Mann, der Henriette Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin durch einen Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt hat, muss für 14 Jahre hinter Gitter.

Der Angeklagte Frank S. im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts. Er wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte Frank S. im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts. Er wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Foto: Rolf Vennenbernd

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihn gestern des Mordversuchs und in weiteren Fällen der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Bei dem Angriff am 17. Oktober vergangenen Jahres hatte der 45-Jährige auch noch vier weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Reker war bei der Attacke lebensgefährlich verletzt worden.

Richterin Barbara Havliza begründete den vom Gericht festgestellten Mordversuch mit dem Mordmerkmal der Heimtücke. Er habe die Oberbürgermeisterkandidatin an ihrem Wahlkampfstand freundlich angesprochen und um eine Rose gebeten, um sie abzulenken. Und ihr dann einen "gezielt wuchtigen Stich in den Hals" versetzt. Nur glücklichen Umständen sei zu verdanken, dass Reker dabei nicht zu Tode kam. Hätte das Rambo-Messer mit der Klingenlänge von 30 Zentimetern nur wenige Millimeter weiter rechts oder links die Halsarterie getroffen , so wäre das Opfer verblutet. Das Mordmerkmal "aus niedrigen Beweggründen" verneinte das Gericht jedoch - die Ankläger hatten auch dieses Mordmerkmal als verwirklicht angesehen. Die Qualifizierung der Tat als versuchter Mord hätte auch die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich gemacht, wie dies die Generalbundesanwaltschaft gefordert hatte.

Das Gericht sei in einer ausführlichen Abwägung aber dazu gelangt, eine zeitige Freiheitsstrafe zu verhängen, begründete Richterin Havliza. Der dabei mögliche Strafrahmen beträgt zwischen drei und 15 Jahren. Für die Tat gegen Henriette Reker verhängte das Gericht eine zwölfjährige Freiheitsstrafe und bildete sodann mit dieser und den Strafen für die weiter begangenen gefährlichen Körperverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren.

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