NRW macht Ernst: Striktes Rauchverbot ab 1. Mai

In allen Gaststätten werden Raucher vor die Tür geschickt. Das gilt auch bei Schützen- und Volksfesten.

Düsseldorf. Die Nichtraucher werden sich freuen, auf Raucher kommen harte Zeiten zu: Ab dem 1. Mai wird es in Nordrhein-Westfalen ein striktes Rauchverbot geben. Mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedete der Landtag gestern das entsprechende Gesetz. Es wird die Situation in der Gastronomie grundlegend verändern. Wir geben einen Überblick.

Wie bereits bisher in allen öffentlichen Gebäuden. Dazu kommen nun alle gastronomischen Betriebe, also alle Kneipen und Restaurants. Verboten wird ab dem 1. Mai auch das Rauchen auf Spielplätzen, auf Schulhöfen oder an den Hochschulen. Und auch in den Festzelten etwa bei Schützen- oder anderen Volksfesten ist die Zigarette dann tabu.

Ihre Zeit läuft ab, sie sind ab dem 1. Mai Geschichte. Das bisher noch gültige Gesetz erlaubte die Einrichtung eines Raucherclubs, wo die Gäste per Unterschrift ihr Einverständnis erklären mussten, dass in der Gast-stätte gequalmt wurde.

Feuer frei. Die laufende Session wird die letzte sein, in der in Sälen oder Zelten geraucht werden darf. Denn Aschermittwoch ist am 13. Februar.

Ja, eine. Wer eine Familienfeier in einem abgetrennten Raum nach Anmeldung beim Gastwirt durchführt, darf das Rauchen dort erlauben.

Die städtischen Ordnungsämter können Bußgelder zwischen fünf und 2500 Euro verhängen.

Auch sie darf nicht mehr in den Gaststätten benutzt werden. Ebenso übrigens wie etwa Wasserpfeifen und natürlich auch Zigarren.

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