Gastbeitrag Maas nennt Teile des AfD-Programms verfassungswidrig

Bundesjustizminister Heiko Maas hat das AfD-Programm scharf kritisiert - und warnt gleichzeitig davor, Gesetze zu ändern, um die AfD zu blockieren.

 Bundesjustizminster Heiko Maas (Archivbild).

Bundesjustizminster Heiko Maas (Archivbild).

Foto: dpa

Berlin. Angesichts des absehbaren Einzugs der AfD in den Bundestag hat Bundesjustizminister Heiko Maas im Deutschlandfunk vor Verfahrensänderungen zur Blockade der rechtskonservativen Partei gewarnt. Zugleich warf der SPD-Politiker der AfD in einem Gastbeitrag der „Frankfurter Rundschau“ (Montag) vor, ihr Programm sei in mehreren Punkten verfassungswidrig.

Wenn die AfD bei der Bundestagswahl am 24. September ins Parlament einziehe, sei das Ausdruck des Wählerwillens. „Dann ist das ein Teil unserer politischen und gesellschaftlichen Realität und dann habe ich das zu akzeptieren“, sagte Maas dem Deutschlandfunk in einem am Sonntag veröffentlichten Interview. „Wenn die da sind, ist das schlimm genug, und dann wird das wahrscheinlich auch zu unerträglichen Situationen führen im Parlament, aber es ist die Realität“.

Sollte die AfD drittstärkste Kraft werden, könnte sie das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages und traditionell auch den Vorsitz des mächtigen Haushaltsauschusses für sich beanspruchen. Die Regelung, dass der älteste Abgeordnete die Eröffnungsrede hält, wurde bereits geändert, weil dies voraussichtlich ein AfD-Abgeordneter sein wird.

„Ich halte nichts davon, irgendetwas zu verändern, nur damit die AfD kleingehalten wird“, kritisierte Maas. Das verschaffe der AfD die Möglichkeit, sich in „diese Opferrolle hinein zu interpretieren und damit zu zeigen, dass man anders ist als die anderen Parteien und dass die anderen Parteien sich alle gegen sie verbündet haben“, warnte er.

Als verfassungswidrig bezeichnete Maas AFD-Forderungen unter anderem zur Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europa-Politik. Diese stellten Verletzungen der Grundgesetz-Artikel 1, 3, 4 und 23 dar, die die Würde des Menschen schützen sowie die Unschuldsvermutung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion. Schließlich verstießen mehrere der anti-europäischen Ziele der AfD gegen Artikel 23 des Grundgesetzes, der sich ausdrücklich zur europäischen Integration bekenne, schrieb Maas in der Zeitung. dpa

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