Landwirtschaft: Gericht stoppt Veröffentlichung von EU-Fördermitteln

Bauern haben Datenschutz eingefordert.

Luxemburg. Die Bemühungen um Transparenz bei EU-Fördermitteln haben einen Dämpfer erhalten - der Europäische Gerichtshof stoppte gestern die pauschale Veröffentlichung der Empfänger von Agrar-Subventionen. In ihrem Urteil stellten die Richter klar, dass der Datenschutz stärker berücksichtigt werden müsse.

Zwei Bauern hatten gegen das Land Hessen geklagt, weil ihre Namen und die Höhe ihrer EU-Fördermittel auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BfLE) für Jedermann abrufbar waren. Darin sahen sie einen Verstoß gegen den Datenschutz. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte dazu das Luxemburger Gericht befragt. Das bestätigte die Kläger.

Das Gericht beschloss, dass bis auf weiteres keine neuen Daten mehr veröffentlicht werden dürfen. Die zuvor publizierten Informationen bleiben aber zugänglich. Experten erwarten, dass der Gesetzgeber die vom Gericht beanstandeten Verordnungen im Sinne von mehr Persönlichkeitsschutz überarbeiten wird.

Die EU steckt von jedem Haushaltseuro 40 Cent in die Landwirtschaft.

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