Länder preschen bei NPD-Verbot vor

Die Initiative startet aber mit einem Makel: Das Land Hessen hat sich im Bundesrat enthalten.

Berlin. Die Länder gehen beim NPD-Verbot voraus: Der Bundesrat wird einen neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen. Doch der Start von Versuch Nummer zwei hat einen Makel: Der Beschluss fiel nicht einstimmig. Während 15 Bundesländer „Ja“ zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD sagen, kommt aus Hessen ein „Jein“.

Vor knapp zehn Jahren machten Bund und Länder den ersten Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Das Vorhaben endete jäh: Die Karlsruher Richter zerpflückten den Vorstoß von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung und bescheinigten den drei Verfassungsorganen schwere handwerkliche Fehler.

Jörg-Uwe Hahn, FDP-Mann und hessischer Justizminister, begründete am Freitag eben mit dieser Schlappe Hessens Enthaltung: An den Risiken und Bedenken von damals habe sich nichts geändert. Die Gefahr eines erneuten Misserfolgs sei da, die NPD könne von der neuen Aufmerksamkeit profitieren — und überhaupt löse ein Parteiverbot nicht das Problem des Rechtsextremismus’. Aber selbstverständlich stehe Hessen einem neuen Antrag nicht im Weg, sagte er. Schließlich sei die „Zielsetzung legitim“.

Ziel ist, die NPD aus der politischen Landschaft zu entfernen, zu verhindern, dass Funktionäre „weiter in Bierzelten ihre rechte Gesinnung verbreiten und die Partei dafür Geld vom Staat kassiert“. So erklären es die Ländervertreter im Bundesrat. Die Regierungschefs wettern mit starken Worten gegen die NPD. Von einer „braunen Horde“ ist die Rede, von „widerlichem Gedankengut“, von engen Verbindungen zu rechtsextremen Mördern, „die unschuldige Bürger überfallen und Häuser anzünden“.

Doch es gibt Skeptiker. Dazu gehört Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Er listet die Risiken eines Verbotsverfahrens auf, so oft er kann. Da die Länder aber gegen alle Widerstände vorgeprescht sind, ist er unter Druck. Die Bundesregierung kann sich schwerlich komplett aus dem Verfahren heraushalten. Der Verdacht, beim Kampf gegen den Rechtsextremismus nachlässig zu sein, macht sich nicht gut im Wahljahr.

Regierung und Parlament könnten sich mit einem Kompromiss retten: Sie könnten sich dem Antrag des Bundesrats anschließen, anstatt eigene Verbotsanträge in Karlsruhe vorzulegen. Damit wäre der Vorwurf beiseite geräumt, der Bund lasse die Länder beim Kampf gegen Rechts allein. Gleichzeitig müssten sich Bundesregierung und Bundestag nicht mit voller Kraft in das Verfahren stürzen.

Die Bundesregierung will sich mit einer Entscheidung Zeit lassen bis spätestens Ende März. Wann sich der Bundestag positioniert, ist unklar. Ohnehin wird ein Verfahren lange dauern. Es könnten Jahre vergehen, bis die Hessen wissen, ob sie mit ihrer vorsichtigen Zurückhaltung richtig lagen.

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