Kritik an Details der EU-Datenschutz-Vorschläge

Berlin (dpa) - Die Initiative der EU für einheitliche Datenschutzstandards in Europa hat in Deutschland ein grundsätzlich positives Echo gefunden. Zu Details wurde aber auch deutliche Kritik laut.

Die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen seien „eine gute Grundlage, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten“, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich in den anstehenden Beratungen der EU aktiv für einen verbesserten Datenschutz einsetze, erklärte Schaar.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte, „eine gegebenenfalls grundlegende Überprüfung des nationalen und des europäischen Datenschutzrechts“ sei überfällig. Es müsse jetzt gelingen, das Datenschutzrecht im Zuge der anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene einfacher und effektiver zu machen. Allerdings sehe er mit Blick auf den künftigen „Datenaustausch im Sicherheitsbereich ... große Probleme bei der effektiven Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben“, falls die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden sollten.

Die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, wichtig seien gemeinsame europäische Datenschutzstandards „mit einer globalen Anziehungskraft“. Dabei müsse das in Deutschland erreichte hohe Datenschutzniveau gewahrt bleiben.

Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast, der Entwurf weise in die richtige Richtung: „Datenschutz und digitale Welt müssen zusammengeführt werden.“ Das in den Vorschlägen enthaltene „Recht auf Vergessen“ sei der richtige Denkansatz, wenn es um das Löschen von Inhalten im Internet gehe.

Hingegen kritisierte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, das von EU-Kommissarin Viviane Reding betonte Recht auf Vergessen im Internet offenbar „ein beinahe naives Verständnis von Technik“. Die angestrebte europäische Novelle sei zwar im Prinzip zu begrüßen, aber in Teilen technisch nicht durchsetzbar und völlig abwegig. Wenn die neue Norm endlich in Kraft trete, habe sich die Technik im Internet längst weiterentwickelt.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, kritisierte: „Leider sind die Brüsseler Vorschläge an einigen Stellen bereits veraltet, bevor sie überhaupt Wirkung entfaltet haben.“ Angesichts digitaler Datenströme könnten national wirkende Regelungen allein den Schutz von Persönlichkeitsrechten aber nicht mehr effektiv gewährleisten.

Bei der Deutschen Telekom erklärte Datenschutzbeauftragter Claus-Dieter Ulmer, für ein international tätiges Unternehmen sei die Harmonisierung innerhalb Europas ein nicht zu unterschätzender Vorteil. „Systeme, Plattformen und Geschäftsmodelle können endlich international aufgesetzt werden, ohne aufgrund einzelstaatlicher Gesetzgebung verschiedene und kostenintensive Lösungsansätze entwickeln zu müssen.“

Dies begrüßte im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auch der Datenschutzexperte Thomas Schauf. Problematisch sei aber „die offenbar vorgesehene extreme Ausweitung des Konzepts der "personenbezogenen Daten".“ Wenn der Nutzer mit einer „Inflation von Einwilligungsanfragen“ auch bei technischen Daten konfrontiert werde, sei dies kaum in seinem Interesse. Auch der Präident des IT-Fachverbands Bitkom, Dieter Kämpf, wandte sich dagegen, „das Web zu einem Hindernis-Parcours“ umzubauen“.

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