Prozess Kriegsverbrechen: Chef einer syrischen Miliz schweigt

Ibrahim Al F. soll als Chef einer Miliz in Syrien grausam gefoltert haben. Jetzt steht er in Düsseldorf vor Gericht.

Prozess: Kriegsverbrechen: Chef einer syrischen Miliz schweigt
Foto: dpa

Düsseldorf. Es ist jetzt etwas mehr als 13 Monate her, da meldete die Generalbundesanwaltschaft die Festnahme eines Syrers „durch Beamte des nordrhein-westfälischen Spezialeinsatzkommandos im Raum Westfalen“. Der Verdacht: Begehung von Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg. Wie die Ermittler dem heute 42-Jährigen auf die Spur kamen, verrieten sie damals nicht. Und auch am Montag, bei Eröffnung des Strafprozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, kann man nur mutmaßen, wie die Ermittler dem wegen grausamster Taten Angeklagten auf die Spur kamen. Die halbstündige Verlesung der Anklageschrift ist voller Details der angeklagten Taten, was nahelegt, dass eben diese Details wohl durch Vernehmung der unmittelbar Betroffenen ans Tageslicht kamen. Da liegt die Vermutung nahe, dass nach Deutschland geflüchtete Syrer ihren Landsmann auf deutschem Boden erkannt und angezeigt haben.

Als Richter Frank Schreiber den Angeklagten zu seiner Person befragt und dieser von seinen zwei Ehefrauen erzählt, ist die Atmosphäre noch eher locker. Der Angeklagte beantwortet die Fragen mit einem Wort, das sich wie „Na“ anhört. Als der Richter ihn via Dolmetscher fragt, ob „Na“ Ja heiße, ist die Antwort wieder ein „Na“. Doch als der Ankläger dann seine Anklageschrift verliest, vergeht jedem Zuhörer im Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts in Düsseldorf-Hamm das letzte bisschen Humor.

Die im Detail beschriebenen Folterszenen, laut Anklage begangen durch und auf Befehl des Angeklagten, lassen den Bürgerkrieg in Syrien und all dessen Brutalität auf einmal ganz nah sein. So nah wie den gedrungenen Mann mit seinen kurzen schwarzen Haaren und Schnauzbart, der sich all das auf der Anklagebank ohne sichtliche Rührung anhört.

Ibrahim Al F. hat laut Anklage im syrischen Aleppo von September bis Dezember 2012 — nur diesen Zeitraum kann die Anklage belegen — eine 150-köpfige Stadtteilmiliz befehligt. Diese Miliz war Teil der Freien Syrischen Armee und beteiligte sich am Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad. Die von Ibrahim Al F. — Kampfname Abu Dhib, „Vater des Wolfes“ — angeführte Miliz kontrollierte laut Anklage einen Stadtteil in Aleppo. Gemeinsam mit seinen Milizionären habe der Angeklagte die Kriegswirren genutzt, um seine Herrschaftsgewalt auszubauen und sich durch Plünderungen und Erpressungen zu bereichern.

Der Ankläger der Bundesanwaltschaft schildert verschiedene Fälle, in denen Menschen verschleppt wurden. Wie sie so lange mit Eisenstangen, Knüppeln und Schläuchen gefoltert werden, bis sie entweder bereit sind, selbst in den Dienst der Miliz zu treten. Oder bis sie dafür sorgen, dass ihre Familie ein Lösegeld zahlt. Während der Inhaftierung der Gefangenen werden ihre Häuser geplündert. Aus einem der Gefolterten wird die Telefonnummer seines Vaters herausgepresst — und dieser dann zur Zahlung eines Lösegelds gezwungen. Ein anderer wird, gezeichnet von der Folter, seiner Familie — Frau und sechs Kindern — vorgeführt. Nur um ihn dann wieder zurück ins Gefängnis der Miliz zu bringen.

Einer der Gefangenen wird so lange gefoltert, bis er verstirbt. Ein weiterer Gefangener verstirbt ebenfalls, allerdings sind die genauen Umstände seines Todes unklar geblieben.

Als der Ankläger seine schwer auszuhaltende Anklage nach 30 Minuten beendet, gibt Richter Schreiber noch einige rechtliche Hinweise, die die Bewertung der Ankläger eher noch verschärfen. Auch weist er darauf hin, dass neben der ohnehin drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe auch noch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Deutschland in Betracht kommt.

Als er schließlich den „Vaters des Wolfs“ direkt anspricht, ob er etwas zur Anklage sagen wolle, bleibt dieser stumm. Sein Anwalt sagt nur: „Zum jetzigen Zeitpunkt will er sich nicht einlassen.“ Offenbar will man erst abwarten, welche Zeugen beziehungsweise Opfer was aussagen. Und schließlich soll da auch noch eine Filmaufnahme sein, die die Miliz selbst laut Anklage von ihren Gräueltaten aufgenommen hat. Das Gericht hat Verhandlungstermine bis September eingeplant.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort