Koalition will Schuldenbremse im Grundgesetz

Selbstzügelung: Künftige Regierungen sollen kaum neue Schulden aufnehmen dürfen – außer in Notsituationen.

Berlin. Nachdem sie die größte Neuverschuldung seit dem Krieg beschlossen hat, will die Große Koalition jetzt auf die Schuldenbremse treten, genauer: 2015, wenn eine andere Regierung an der Macht sein dürfte.

Künftig sollen in Deutschland in einer konjunkturellen Normallage die öffentlichen Haushalte nahezu ausgeglichen sein. Für solch eine Normallage will die Große Koalition eine Obergrenze für die Neuverschuldung in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Grundgesetz festschreiben. Das entspricht der Zielsetzung auf EU-Ebene für ausgeglichene Staatshaushalte. Bisher liegt auch in der EU die Obergrenze des Maastrichter Vertrages mit drei Prozent deutlich höher.

In Notsituationen, zu denen auch die jetzige weltweite Finanzkrise gezählt wird oder etwa Naturkatastrophen, soll die jeweilige Bundesregierung aber weiter über diese 0,5 Prozent hinaus Kredite aufnehmen dürfen. Um dies zu beschließen, muss der Bundestag aber der Ausnahme mit mindestens absoluter Mehrheit zustimmen. Die neue Schuldenregel soll noch vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden und - spätestens - 2015 in Kraft treten. Da die Regel aber mit der Föderalismusreform II eingeführt werden soll, müssen die Bundesländer zustimmen.

Die Oppositionsparteien im Bundestag lehnten das neue Konjunkturpaket einhellig ab. "Das ist ein Sammelsurium, das in keiner Weise geeignet ist, die konjunkturelle Krise in Deutschland abzuwenden", sagte FDP-Chef Guido Westerwelle. Er sprach von "Steuersenkungen auf Taschengeld-Niveau". Wenn möglich, will die FDP das geplante Konjunkturpaket im Bundesrat nachbessern, hieß es. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf der Bundesregierung vor, nach der Devise "viel Geld - wenig Effekt" zu handeln.

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