Gesetzesverschärfung Kitas sollen Impflücken an die Gesundheitsämter melden

Wer keinen Nachweis über ein Impfberatung vorlegt, soll von der Behörde zum Gespräch geladen werden. Impfpflicht nicht geplant.

Nach geltenden Recht sind Eltern bzw. die Sorgeberechtigten verpflichtet, bei Kitaeintritt einen Nachweis über eine Impfberatung vorzulegen. Impflicht soll es dagegen nicht geben.

Nach geltenden Recht sind Eltern bzw. die Sorgeberechtigten verpflichtet, bei Kitaeintritt einen Nachweis über eine Impfberatung vorzulegen. Impflicht soll es dagegen nicht geben.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Berlin. Mit einer Gesetzesverschärfung will die Politik erreichen, dass mehr Eltern ihre Kinder impfen lassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, dass im Sommer eine gesetzliche Regelung in Kraft treten soll, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern. Gröhe: „Das versetzt die Gesundheitsämter in die Lage, gezielt auf diese Eltern zuzugehen.“

Nach geltenden Recht sind Eltern bzw. die Sorgeberechtigten verpflichtet, bei Kitaeintritt einen Nachweis über eine Impfberatung vorzulegen. Die Kita muss diesen Nachweis einfordern. In Fällen, in denen die Eltern den Nachweis einer ärztlichen Beratung auch nach Aufforderung der Kita nicht beibringen, kann das Gesundheitsamt sie zu einer Beratung laden. Die entsprechende Information über säumige Eltern erhält das Gesundheitsamt von der Kita.

Das bislang geltende Recht enthält allerdings keine Verpflichtung der Kita, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren. Nun sollen die Kitas verpflichtet werden, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis nicht vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf soll am 1. Juni vom Bundestag und im Juli vom Bundesrat verabschiedet und wenige Wochen später dann in Kraft treten.

Hintergrund der Gesetzesverschärfung sind unter anderem die steigenden Zahlen von Maserninfektionen, die weder für Kinder noch für Erwachsene harmlos sind. Erst kürzlich war es zum ersten Masern-Todesfall des Jahres gekommen. Eine 37 Jahre alte Frau starb in Essen an der Infektion.

Die Bundesregierung will mit dem geplanten Schritt nicht nur Impfgegner erreichen. Es gehe vor allem um Familien, die Impfungen vergessen oder Beratungsbedarf haben, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Zudem gebe es nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene mit Impflücken. Auch diese könnten mit der Impfberatung erreicht werden.

Eine Impfpflicht ist aber weiterhin nicht vorgesehen.

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