Kinderbetreuung Kita-Gesetz ohne Konturen

Die Landesregierung bleibt im Vagen, die Opposition wittert Wortbruch und die Verbände drohen. Klärung wird es erst nach der Wahl geben.

Kinderbetreuung: Kita-Gesetz ohne Konturen
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Düsseldorf. Die Landesregierung hat sich ganz offensichtlich dazu entschieden, beim geplanten neuen Kita-Gesetz bis zu den Wahlen so unkonkret wie möglich zu bleiben, um das heikle Vorhaben nicht im Wahlkampf zerreißen zu lassen. Der Preis dafür: Die Opposition hält ihr Wortbruch vor und alle Beteiligten werfen ihre Forderungen gezielt noch vor der Wahl in die Diskussion.

So am Donnerstag auch der Städtetag. „Zu einer verbesserten Qualität in der Kindertagesbetreuung gehört ganz wesentlich ein verbesserter Personalschlüssel, eine intensive Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund sowie eine stärkere Unterstützung der Leitungskräfte“, sagte der NRW-Vorsitzende Pit Clausen nach einer Vorstandssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Köln. Das sei aber nur leistbar, „wenn Land und Bund ihre Anteile an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen deutlich erhöhen“. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Kommunen müsse verhindert werden. Das gelte auch im Zusammenhang mit der von der SPD angestrebten Beitragsfreiheit für eine Kernzeit von 30 Stunden.

Der Städtetag fürchtet zudem, die angestrebte Beitragsfreiheit werde auch die Nachfrage nach Kita-Plätzen noch einmal erhöhen. Das verstärke den Ausbaudruck, der ohnehin schon durch steigende Geburtenzahlen, eine grundsätzlich gewachsene Nachfrage und die Flüchtlingskinder groß sei.

Auch die kirchlichen Träger gehen auf Konfrontationskurs in Sachen Finanzierung. Im Ruhrbistum wird mit Schließungen gedroht, komme es nicht zu einer Anhebung staatlicher Zuschüsse. Die Kindpauschalen im derzeitigen Kinderbildungsgesetz (Kibiz) hielten mit der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten nicht Schritt. In Wuppertal will die Diakonie gegen die derzeitige Kita-Finanzierungspraxis klagen.

Im Landtag gab es derweil noch einmal einen Schlagabtausch zum Thema, der sich an einem entsprechenden CDU/FDP-Antrag entzündete. Der größte Widerspruch: Bernhard Tenhumberg, scheidender familienpolitischer Sprecher der CDU, zitierte aus Schreiben „aller relevanten Beteiligten“, dass es bisher keine Verhandlungen mit dem Ministerium zur Ausgestaltung des neuen Gesetzes gebe. Familienministerin Christina Kampmann (SPD) widersprach, die Vorwürfe seien „aus der Luft gegriffen“.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Ministeriumssprecherin Hayke Lanwert: „Wenn Ministerin Kampmann sagt, dass viele Gespräche geführt worden sind, meint sie nicht nur sich persönlich, sondern auch Staatssekretär Bernd Neuendorf und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Hauses. Bei dem Expertengespräch zum Antrag der Piraten im Februar hatten alle Befragten die Einbeziehung noch als sehr gut bewertet.“

Im Ausschussprotokoll wird Christian von Kraack von der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit einer Äußerung über ständige Treffen zitiert und dem Hinweis, man liege bei den Eckpunkten des neuen Gesetzes „nicht sehr weit auseinander“.

Das Problem der Diskussion: Zu den Eckpunkten und vor allem zur Finanzierung ist so gut wie nichts bekannt — sieht man von den Hinweisen ab, die Kampmann bei einer Pressekonferenz im März gab: Neben der gebührenfreien Kernzeit von 30 Stunden waren das die Rückkehr zu landesweit einheitlichen Gebühren für die restliche Betreuungszeit, eine größere Flexibilität bei den wählbaren Betreuungszeiten — und eben vor allem: ein neues Finanzierungssystem. Es soll eine Sockelfinanzierung enthalten sowie weitere Zuschüsse, die sich an der jeweiligen Belegung und Einrichtung orientieren.

Denn das war der entscheidende Finanzierungsschwachpunkt des bisherigen Kibiz-Gesetzes. Die belegungsabhängige Kindpauschale bot den Einrichtungen keine Planungssicherheit und führte auch zu oft nur kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.

Eine bessere Fachkraft/Kind-Relation und sichere Beschäftigungsverhältnisse nannte Andrea Asch, familienpolitische Sprecherin der Grünen, denn auch als wichtige Anforderungen an das neue Gesetz, das direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden müsse. Auch Asch wird dem neuen Landtag nicht mehr angehören. Eine Mahnung gab sie den Beteiligten mit Blick auf eine Ausweitung der Kita-Öffnungszeiten noch mit auf den Weg: Kitas seien keine Serviceeinrichtung des Arbeitsmarktes, sondern dienten dem Wohl des Kindes. Das sei bei etwaigen Betreuungszeiten bis spät in den Abend oder am Wochenende zu bedenken. „Wir dürfen nicht alle Lebensbereiche den Gesetzen der Ökonomie unterordnen.“

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