Justizreform: EU-Kommission beschließt Maßnahmen gegen Polen

Die EU leitet ein ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Derweil unterschrieb Polens Präsident Andrzej Duda ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte.

Vizepräsident Franz Timmermans kündigte in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des am Dienstag unterzeichneten Gesetzes über die ordentliche Gerichtsbarkeit an. (Archivfoto)

Vizepräsident Franz Timmermans kündigte in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des am Dienstag unterzeichneten Gesetzes über die ordentliche Gerichtsbarkeit an. (Archivfoto)

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Brüssel. Die EU-Kommission hat am Mittwoch Maßnahmen gegen die umstrittene polnische Justizreform beschlossen. Vizepräsident Franz Timmermans kündigte in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des am Dienstag unterzeichneten Gesetzes über die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Die Kommission werde einen formalen Bescheid dazu versenden, sobald der Gesetzestext veröffentlicht sei. Brüssel könne außerdem jederzeit ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einleiten, sollte die Regierung Richter am obersten Gericht des Landes entlassen.

Die in Polen regierenden PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen mehrere Gesetze verabschiedet, die der Regierung praktisch freie Hand bei der Besetzung der Richterposten in Polen lassen würden. Staatspräsident Andrzej Duda legte am Montag sein Veto gegen die Gesetze zur Reform des Obersten Gerichts und des Landesrichterrats (KRS) ein. Doch er unterschrieb am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte.

Der Artikel 7 des EU-Vertrages sieht als schwerste Sanktion die Aussetzung des Stimmrechts eines Mitgliedslandes vor. Schon seit Anfang 2016 führt die EU wegen einer Reform des Verfassungsgerichts ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen. Nun ergeht eine zusätzliche Empfehlung an Polen. Die EU-Kommission erwartet innerhalb eines Monats Antwort auf ihre Vorbehalte. (dpa)

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