Internetanbieter erschweren Zugriff auf Kinderpornos

Wer auf verbotenen Seiten surfen will, wird künftig daran gehindert. So soll die Blockade im Netz funktionieren.

Berlin. Dem Zugriff auf Kinderpornografie im Internet wird ein Riegel vorgeschoben. Spätestens in sechs Monaten werden Internet-Nutzer, die solche Seiten anklicken, ein rotes Stopp-Schild oder eine vergleichbare Warnung sehen. Fünf große Internetanbieter unterzeichneten am Freitag auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice, Kabel Deutschland und Telefonica O2, die 75 Prozent des Internet-Marktes vertreten, verpflichteten sich zu einer Sperrung von Seiten.

Das BKA erstellt eine tagesaktuelle Liste von Kinderporno-Seiten und übermittelt sie an die Internet-Provider. Die blockieren auf dieser Grundlage den Zugang zu den Webseiten. Wenn ein Nutzer versucht, eine gesperrte Seite aufzurufen, erscheint eine standardisierte Stopp-Seite.

Hier ist eine Sperrung über das Domain Name System (DNS) geplant. Ein Nutzer ruft normalerweise eine Seite mit dem Domainnamen oder der URL (Uniform Resource Locator) auf, wie etwa www.beispieladresse.de. Als Wort sind die URLs leicht zu merken. Ein DNS-Server übersetzt den Domainnamen in eine IP-Adresse, die nur aus Zahlen besteht. Wenn eine DNS-Sperre geschaltet ist, meldet der DNS-Server keine IP-Adresse mehr, sondern einen Fehler - es wird keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Jeder Provider betreibt eigene DNS-Server.

Viele Länder arbeiten bereits seit Jahren mit Sperren im Internet. Dazu gehören die skandinavischen Staaten Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland sowie die Niederlande, Italien, Großbritannien, die Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada, die USA und Taiwan. Die meisten verwenden die sogenannte DNS-Sperre.

In Norwegen werden jeden Tag 18 000 und in Schweden 50 000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten verhindert. Umgerechnet auf Deutschland entspricht dies zwischen 300 000 bis 400 000 Zugriffen täglich.

Experten kritisieren, durch kleine Änderungen der Internet-Adresse könne ein Anbieter den Filter austricksen. Wenn der Betreiber einer Website für die Übersetzung des Domainnamens in die IP-Adresse nicht den DNS-Server seines Providers verwendet, sondern einen kostenlosen Dienst wie zum Beispiel OpenDNS, kann er die Sperre ebenfalls überwinden. OpenDNS lehnt Blockaden einzelner Sites prinzipiell ab.

Oft werden kinderpornografische Dateien über private Netzwerke und Foren mit wechselnden IP-Adressen ausgetauscht, bei denen ein Filter nichts ausrichten kann. Viele Nutzer solcher Inhalte nehmen über das Internet außerdem nur Kontakt zu den Anbietern auf und lassen sich das Material danach per Briefpost zuschicken.

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