Dienstunfähige Beamte Zwangsrente für kranke Polizisten?

Per Erlass sollten dienstunfähige Beamte in NRW in den Vorruhestand versetzt werden. Die Gewerkschaften laufen dagegen Sturm.

Dienstunfähige Beamte: Zwangsrente für kranke Polizisten?
Foto: Jörg Knappe

Düsseldorf. „Entsetzt“ ist Uwe Schummer, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, über einen Erlassentwurf aus dem NRW -Innenministerium. Demzufolge, so Schummer, wolle man Beamte mit „gesundheitlichen Einschränkungen aus dem Polizeidienst hinausdrängen“ und in den Vorruhestand zwingen. Mit erheblichen finanziellen Einbußen. In NRW wären von einem solchen Erlass wohl mehrere tausend Polizisten betroffen, laut der Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei sogar mehr als 10 000.

Hinter dem seit Jahren schwelenden Zwist zwischen Landesspitze und Personalvertretung steht ein kostenintensives Problem: Ein Beamter, der etwa einen Bandscheibenvorfall erleidet und dauerhaft nicht auf Streife gehen kann, sitzt mitunter jahrelang zu Hause — bei hohen Bezügen. Im Ministerium ist diese Tatsache manchem ein Dorn im Auge.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung indes pocht auf die gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn. In einer Stellungnahme heißt es: „Es dürfte den Bürgerinnen und Bürgern des Landes NRW nicht mehr vermittelbar sein, dass der Innenminister beabsichtigt, die Garanten der inneren Sicherheit bei gesundheitlichen Einschränkungen im Stich zu lassen.“ CDU-Mann Schummer bekräftigt: „Man muss zusammen entwickeln, welche anderen Aufgaben für Menschen mit Einschränkungen es gäbe. Und die gäbe es. Man muss nur kreativ sein.“

Der erste, harte Entwurf für den Erlass wurde inzwischen allerdings gestoppt. „Dieser Weg ist mit uns nicht zu gehen“, macht Stephan Hegger, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) deutlich. Sie stellt im Hauptpersonalrat der Polizei die absolute Mehrheit und hat ein Mitbestimmungsrecht beim Erlass. Die Linie im Ministerium lautet jetzt: „Weiterbeschäftigung vor Pensionierung“, so eine Sprecherin.

Das bedeutet: Ein Polizist, der nicht fit für den Wach- und Wechseldienst ist, soll möglichst im Innendienst — wenn nötig in einer benachbarten Behörde — eingesetzt werden. Oder die Laufbahn wechseln und Verwaltungsbeamter werden. „Erst wenn das alles nicht geht, muss man sehen, dass der Beamte pensioniert wird“, heißt es dann aber doch.

Dass es für den Umgang mit nicht voll dienstfähigen Polizisten einheitliche Regeln geben soll, begrüßt die GdP. Allerdings betont Hegger: „Für uns steht die Fürsorgepflicht im Vordergrund.“ Wichtig sei aber auch, das Erfahrungswissen der älteren Beamten nicht zu verlieren — ein Laufbahnwechsel sei vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. „Wir haben vorne und hinten zu wenig Polizisten“, erklärt Hegger. Jeden hinauszudrängen, der nicht 100-prozentig fit sei, „das können wir uns nicht leisten“. Die Gewerkschaft erwarte jetzt konstruktive Vorschläge aus Jägers Behörde. Hegger: „Da liegt der Ball.“

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