Zu lasche Strafen

Die große Mehrheit der Minijobber, diesen Schluss kann man nach den jüngsten Untersuchungen getrost ziehen, ist mit dieser Beschäftigungsform sehr zufrieden. Schon deshalb sind Minijobs nicht per se schlecht, wie es Fundamentalkritiker glauben machen wollen.

Problematisch wird es dann, wenn Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung gemessen an den Arbeitsstunden mit Hungerlöhnen vergüten und Rechtsvorschriften schlicht ignorieren. Ein klarer Fall für die Aufsichtsbehörden und den Gesetzgeber. Offenbar sind die Strafen bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen zu lasch.

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BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
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