Wie lange müssen Eltern ihre Kinder finanzieren?

Eine junge Frau verklagt ihren Vater — am Mittwoch muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Karlsruhe. Die junge Frau sah sich im Recht, als sie ihren Vater verklagte. Denn dieser wollte ihre Ausbildung zur Verkäuferin nicht finanzieren. Als Grund gab er an, sie habe sich nach der Schule zu viel Zeit für den Neustart gelassen. Nun will der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch darüber verhandeln, ob der Vater noch zahlen muss. Drei Jahre lang hatte sich die Klägerin mit Gelegenheitsjobs und Praktika durchgeschlagen. (Az. XII ZR 220/12)

Das BGH-Urteil hat weitreichende Wirkung. Denn viele junge Leute nehmen nach ihrem Schulabschluss nicht sofort eine Berufsausbildung oder ein Studium auf. Teils, weil sie sich noch Zeit lassen, orientieren oder andere Erfahrungen sammeln wollen. Teils aber auch, weil sie schlicht nicht untergekommen sind: Mehr als 260 000 Jugendliche hingen 2012 nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach der Schule in einer „Warteschleife“ und hielten sich mit Praktika, von den Arbeitsagenturen vermittelten Qualifizierungsmaßnahmen oder Gelegenheitsjobs über Wasser.

So erging es auch der Klägerin. Sie schloss ihre mittlere Reife 2007 mit einem mäßigen Notendurchschnitt von 3,6 ab. Danach arbeitete sie in Gelegenheitsjobs und nahm Praktika an in der Hoffnung, auf diese Weise einen Ausbildungsplatz zu ergattern. Als sie nach drei Jahren 2010 schließlich eine Ausbildung zur Verkäuferin beginnen konnte, kam es zum Streit über das Geld. Die Vorinstanzen gaben der jungen Frau Recht und verdonnerten den Vater zu 218 Euro Ausbildungsunterhalt monatlich. Er ging in Revision.

Nun ist also der BGH am Zuge. Er muss entscheiden, ob die drei Jahre zu lang waren. Generell müssen Eltern eine Ausbildung finanzieren, die den Neigungen und Begabungen des Kindes entspricht. Studium oder Ausbildung müssen sich jedoch nicht sofort an die Schule anschließen. Die Kinder dürfen sich eine Zeit lang orientieren, müssen sich insgesamt jedoch „planvoll“ und „zielstrebig“ um eine Ausbildung bemühen, wie es im Juristendeutsch heißt.

Deutlich mehr als ein Jahr erlauben die Gerichte zum Teil für eine solche Phase. Doch müssen Eltern nach drei Jahren noch damit rechnen, dass ihr Sprössling Geld für Ausbildung oder Studium braucht? Oder ist es an der Zeit, dass der junge Mensch seine Ausbildung selbst finanziert? Das Urteil ist noch morgen zu erwarten.

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