Weg zu Steuerehrlichkeit wird schmaler

Länder einigen sich auf schärfere Gangart. Neue Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige sollen ab 2015 gelten.

Weg zu Steuerehrlichkeit wird schmaler
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Berlin. Die Angst vor Entdeckung muss sehr groß sein. Stärker als je zuvor zeigen sich Steuerbetrüger dieser Tage beim Fiskus selbst an, legen ihre illegalen Geldgeschäfte offen und hoffen, so straffrei auszugehen. Die neue Anzeigen-Welle von reuigen Schwarzgeld-Besitzern hat einen triftigen Grund: Schon bald wird es für sie erheblich teurer und auch nochmals komplizierter, um sich mit einer Selbstanzeige mal eben reinzuwaschen.

Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag darauf, die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals deutlich zu verschärfen. Zwar stehen die endgültigen Details für die strengeren Regeln voraussichtlich ab 2015 noch nicht fest.

Aber Bund und Länder werden die Zügel anziehen. Und schon gibt es Mahnungen, dass die Hürden am Ende zu hoch sind, und diese Steuerhinterzieher von einer strafbefreienden Selbstanzeige abhalten könnten — zum Schaden der Staatskassen. Auf 30 Milliarden Euro schätzt die Steuergewerkschaft das jährliche Volumen von Steuerbetrug in Deutschland.

Für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden die Vorgaben erst 2011 verschärft, auch auf Druck der Gerichte. Was dazu führte, dass es mit erheblichem Aufwand und Risiko verbunden ist, sich dem Fiskus fehlerfrei zu offenbaren.

Rein rechtlich ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur noch bis zu einem hinterzogenen Betrag von 50 000 Euro möglich. Bei höheren Summen wird nur von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn neben den hinterzogenen Steuern und Zinsen (sechs Prozent) ein Strafzuschlag von fünf Prozent gezahlt wird.

Der wird im Zuge der nun geplanten Verschärfung erhöht. Auch wird der Zeitraum verlängert, für den man in der Selbstanzeige alles lückenlos offenlegen muss. Heute fallen die strafrechtliche und die steuerrechtliche Verjährung auseinander. Diskutiert werden jetzt generell zehn Jahre. Bei Erträgen aus dem Ausland könnte die Verjährungsfrist ausgedehnt werden. Fraglich ist, ob am Ende auch der Schwellenwert von 50 000 Euro gesenkt wird.

Es waren prominente Fälle, die die Politik erneut auf den Plan riefen. Mitte März wurde der frühere FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für eine Steuerhinterziehung von mehr als 28 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Hoeneß wurde nicht durch Fahnder enttarnt. Er hat sich Anfang 2013 selbst angezeigt — offenbar übereilt und nicht mit allerletzten Details.

Die Beichten auch anderer Prominenter sorgten für Nachahmer. Mehr als 26 000 Steuerbetrüger haben sich 2013 offenbart.

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