Verschärftes Asylrecht tritt nicht zum 1. Januar in Kraft

Berlin (dpa) - Das von den Koalitionsspitzen vereinbarte Asyl-Paket mit weiteren Verschärfungen wird nach Einschätzung von Kanzlerin Angela Merkel nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Verschärftes Asylrecht tritt nicht zum 1. Januar in Kraft
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Aus „prozeduralen Gründen“ sei dieser Zeitplan nach jetzigem Stand nicht einzuhalten, sagte die CDU-Vorsitzende. Dafür wäre noch in der laufenden Woche ein Kabinettsbeschluss nötig gewesen.

„Die Beratungen dauern an“, sagte Merkel. Sie sei aber nach wie vor optimistisch, dass es zu einer Einigung kommen werde. Die schwarz-rote Bundesregierung will unter anderem bestimmte Flüchtlingsgruppen künftig in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ unterbringen und deren Asylanträge dort im Schnellverfahren abwickeln.

Vorgesehen sind außerdem Einschränkungen beim Familiennachzug für bestimmte Schutzsuchende und schärfere Vorgaben bei Abschiebungen. Wegen Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition verzögert sich die Verabschiedung des Pakets jedoch.

Differenzen gibt es vor allem in der Frage des Familiennachzugs und der Gesundheitsversorgung für schwangere und schwer kranke Flüchtlinge. Union und SPD geben sich gegenseitig die Schuld für die Verzögerung. „Dieser enge Zeitplan wird wohl nicht mehr zu halten sein“, sagte am Dienstag auch die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt.

Auch der angestrebte Abbau des Staus bei den Asylanträgen braucht seine Zeit. Mit einem spürbaren Rückgang ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst Mitte 2016 zu rechnen. „Aus meiner Sicht steht das Programm, und es zeigt erste Erfolge. Richtige Wirkung wird das erst im nächsten Jahr entfalten“, sagte BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise in Nürnberg. Er leitet seit September neben seinem Amt als Chef der Bundesagentur für Arbeit auch das BAMF.

Der von Weise geplante Flüchtlingsausweis, eine sogenannte Ankunftscard, soll im Frühjahr 2016 eingeführt werden. Die ersten technischen Tests seien noch im Dezember geplant. „Im Januar und Februar werden dann Pilotversuche mit echten Daten von Flüchtlingen stattfinden.“ Danach solle jeder ankommende Flüchtling eine solche Ankunftscard erhalten.

Damit werde „das ganze System transparent und steuerbar“, ist Weise überzeugt. Nach und nach sollen dann auch Asylbewerber die Karte erhalten, deren Anträge bislang unbearbeitet geblieben waren. „Das zieht sich noch bis Mitte des Jahres, wahrscheinlich bis Ende des Jahres hin,“ erklärte Weise.

Im Streit um den Flüchtlingsstatus für Syrer zeichnet sich derweil eine Bund-Länder-Einigung ab. „Wir werden mit dem Bund beraten, ob und wie wir zu Einzelfallprüfungen zurückkehren können“, sagte der Chef der Innenministerkonferenz (IMK), Roger Lewentz (SPD), der Deutschen Presse-Agentur vor einer Tagung mit seinen Amtskollegen an diesem Donnerstag und Freitag in Koblenz. Die ebenfalls umstrittene Frage, ob der Familiennachzug für Syrer eingeschränkt werde, „muss dagegen innerhalb der Bundesregierung beantwortet werden“, betonte der rheinland-pfälzische Innenminister.

Derzeit müssen Syrer keine persönliche Anhörung durchlaufen, sondern können ihre Fluchtgründe schriftlich erklären und bekommen ohne Einzelfallprüfung fast durchweg Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. Zuerst war es die Union, die gefordert hatte, diese Praxis wieder zu ändern. Der Sozialdemokrat Lewentz sagte nun: „Der Vorteil einer Einzelfallprüfung mit Identitätsfeststellung wäre, dass wir sehr genau wissen, wer sich bei uns im Land aufhält.“

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