Koalitionsstreit um Bundeswehreinsatz im Inland

Berlin (dpa) - Die große Koalition streitet nach den Anschlägen in Bayern über einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Terrorabwehr. Außenminister Frank-Walter Steinmeier erteilte Forderungen der Union nach einer Änderung des Grundgesetzes eine Absage.

Koalitionsstreit um Bundeswehreinsatz im Inland
Foto: dpa

Dafür gebe es keinen vernünftigen Anlass, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. „Die Vorfälle am Wochenende haben die Schnelligkeit und das hohe Maß an Professionalität der Polizeikräfte gezeigt“, sagte Steinmeier. „Da gab es keine Lücken, die von der Bundeswehr hätten gefüllt werden können oder gar müssen.“

Die CSU hält eine Grundgesetzänderung dagegen für notwendig, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Abwehr von Terrorgefahren und zur Grenzsicherung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Unionsfraktionschef im Bundestag, Volker Kauder, bekräftigte die Forderung. Der CDU-Politiker sprach sich in einem Interview der „Passauer Neuen Presse“ für eine gesetzliche Klarstellung aus. Zwar dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundeswehr schon jetzt bei einem großen terroristischen Angriff eingesetzt werden. „Eine Grundgesetzänderung brauchen wir daher im Prinzip nicht. Dennoch wäre aber wahrscheinlich eine gesetzliche Klarstellung hilfreich, um die Einsatzbedingungen rechtssicherer zu formulieren.“

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold dagegen sprach sich gegen eine Änderung des Grundgesetzes aus. Er kritisierte den Streit über einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inland als „Scheindebatte“. Arnold sagte der dpa: „Was die CSU verlangt, führt nur zu scheinbarer Sicherheit - es bringt nicht mehr Sicherheit, wenn Soldaten mit der Waffe im Anschlag auf dem Bahnhof stehen.“

Seit vielen Jahren wird darüber gestritten, ob die Bundeswehr bei Terroranschlägen Aufgaben übernehmen darf, mit denen die Polizei überfordert ist. Im Grundgesetz findet sich dafür keine klare Regelung. Seit 2012 gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch ein Terroranschlag ein „besonders schwerer Unglücksfall“ nach Artikel 35 sein kann, bei dem der Einsatz von Soldaten zur Unterstützung der Polizei erlaubt wäre.

Im gerade erst verabschiedeten Weißbuch zur Sicherheitspolitik hatten sich die Koalitionspartner auf den Kompromiss verständigt, dass die Bundeswehr bei größeren Terroranschlägen auch ohne Grundgesetzänderung etwa zur Evakuierung oder medizinischen Versorgung eingesetzt werden kann. Dieser Kompromiss ist Grundlage für geplante Anti-Terror-Übungen von Polizei und Bundeswehr.

Nach dem Amoklauf in München vor einer Woche waren Feldjäger der Bundeswehr in Bereitschaft versetzt worden. Über einen Einsatz der Soldaten hätte die Polizei entschieden.

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