Oppermann nach Einstellung der Böhmermann-Ermittlungen: Abschaffung nicht erst 2018 SPD fordert sofortige Abschaffung des Paragraphen wegen Majestätsbeleidigung

Berlin. Nach Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat SPD-Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann eine schnelle Abschaffung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch gefordert, „und zwar sofort, nicht erst 2018“. Majestätsbeleidigung als Straftat sei „ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert“, erklärte Oppermann am Mittwoch in Berlin.

Der Fall Erdogan gegen Böhmermann hat den Paragraphen der Majestätsbeleidigung in den öffentlichen Fokus gerückt.

Der Fall Erdogan gegen Böhmermann hat den Paragraphen der Majestätsbeleidigung in den öffentlichen Fokus gerückt.

Foto: dpa

Die Regierung solle sich schnell einigen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem von Heiko Maas (SPD) geführten Justizministerium befindet sich laut einer Sprecherin schon seit Ende April in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte angekündigt, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, aber erst 2018 in Kraft treten solle. Auf Grundlage des Paragrafen 103 hatte die Kanzlerin zuvor den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Böhmermann zugestimmt.

Böhmermann hatte in seiner Satiresendung „Neo Magazin Royale“ ein sogenanntes Schmähgedicht gegen den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan vorgelesen. Der hatte ihn daraufhin angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz hatte am Dienstag mitgeteilt, dass strafbare Handlungen „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“ seien. Der Fall Böhmermann ist damit aber noch nicht am Ende: Das Hamburger Landgericht verhandelt am 2. November mündlich über die zivilrechtliche Unterlassungsklage. Böhmermann will am Mittwochnachmittag eine persönliche Erklärung abgeben. fml/jdö/AFP

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