Anklage wegen Mordversuchs Scharfe Sicherheitsmaßnahmen im Prozess gegen „Reichsbürger“

Halle (dpa) - Einst wurde er zum „Mister Germany“ gekürt, jetzt steht Adrian Ursache als Angeklagter vor Gericht: Der 42-jährige muss sich seit heute vor dem Landgericht Halle wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten.

Anklage wegen Mordversuchs: Scharfe Sicherheitsmaßnahmen im Prozess gegen „Reichsbürger“
Foto: dpa

Zudem ist er wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Den Vorwurf, der sogenannten Reichsbürger-Szene anzugehören, wies der Angeklagte zum Auftakt des Prozesses am Montag zurück. Bei einer Verurteilung droht dem 42-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

Hintergrund ist eine gerichtlich angeordnete Zwangsräumung, bei der es im August 2016 in dem kleinen Ort Reuden in Sachsen-Anhalt zu einer Schießerei kam. Ein SEK-Beamter wurde verletzt, der Ex-„Mister Germany“ bekam einen Schuss in den Unterarm ab. Das Spezialeinsatzkommando war zum Schutz des Gerichtsvollziehers hinzugezogen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, ohne Vorwarnung mit einem Revolver auf den Kopf des Polizeibeamten geschossen zu haben. „Der Angeklagte hat versucht, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen zu töten“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Damaschke. Er habe den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Nur der Sichtschutz des Helms der schweren Schutzkleidung des Polizisten habe verhindert, dass er tödlich getroffen worden sei. Der Beamte wurde am Hals verletzt.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe eine Waffe in der Hand gehabt, aber nicht geschossen. Die Richter bezeichnete er als „Spinner“, er selbst sei ein „politischer Gefangener“ und in „Geiselhaft“ genommen worden.

Der Prozess wird von scharfen Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Der Angeklagte, der seine Personalien nicht nennen und sich auch nicht neben seine beiden Verteidiger setzen wollte, musste im Gerichtssaal Fußfesseln tragen. Polizisten mit Sturmhauben bewachten den Raum und das Gebäude. Einen Antrag der Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Haftbefehls lehnte das Gericht ab.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gehört der 42-Jährige der „Reichsbürger“-Bewegung an. Dies wies er von sich. „Ich bin deutscher Staatsbürger“, sagte er. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht an. Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als verfassungsfeindlich ein und beobachtet sie. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Ende November gerechnet.

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