Röttgen fordert Ministerium für Integration und Flüchtlinge

Berlin (dpa) - Der Chef des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), will die zersplitterten Zuständigkeiten für die Flüchtlingspolitik in einem eigenständigen Ministerium bündeln.

Röttgen fordert Ministerium für Integration und Flüchtlinge
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„Sobald die Phase der unmittelbaren Krisenreaktion abgeschlossen ist, sollte ein Bundesministerium für Migration, Integration und Flüchtlinge eingerichtet werden“, forderte Röttgen in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Bund solle zudem allein verantwortlich für den Vollzug des Asyl- und Flüchtlingsrechts sein. Bislang sind die Länder etwa für Aufenthalt oder Abschiebung von Flüchtlingen zuständig.

Migration, Flüchtlinge und Integration hätten sich „zu einer staatlichen Grund- und Daueraufgabe entwickelt, die für die Zukunft unseres Landes und Europas von entscheidender Bedeutung ist“, begründete Röttgen seine Forderung nach einem Flüchtlingsministerium. „Dies muss sich in der Organisation von politischer Verantwortung und damit in der Organisation der Bundesregierung widerspiegeln.“ Die thematische Aufsplitterung zwischen Innenministerium, dem Flüchtlingskoordinator und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), der Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz (SPD) und anderen Ressorts könne weder „zurückgedreht werden noch ein Dauerzustand bleiben“.

Migrationspolitik müsse „Top-Priorität deutscher Außenpolitik“ werden, verlangte Röttgen. „Krisenprävention, Krisenmanagement, Friedensdurchsetzung und langfristige Stabilisierungspolitik - all das gibt es, aber es hat sich bislang nicht als organisierendes Prinzip deutscher Außenpolitik verdichtet. Und zwar weder konzeptionell noch in den bereitgestellten Ressourcen, wie die Flüchtlingskrise beweist“, bemängelte der Außenexperte.

Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise führt nach Röttgens Ansicht „kein Weg daran vorbei, deutlich mehr finanzielle Mittel in Milliardenhöhe in die Infrastruktur von Flüchtlingsländern der Region zu stecken als bisher“. Er sagte: „Der Wirkungsgrad von Stabilisierung in den Flüchtlingsländern des Nahen Ostens ist ein Zwanzigfaches verglichen mit den Kosten für Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland.“ Nicht nur die Türkei sei hier ein Schlüsselland, Jordanien sei dies auf andere Weise ebenso. „Wenn dieses Land unter den enormen Spannungen und Herausforderungen zerbrechen würde, hätte dies katastrophale Folgen auch für Europa.“

Für einen Bundesvollzug des Asyl- und Flüchtlingsrechts wäre eine Grundgesetzänderung nötig. „Der Bund wäre dann zuständig für Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzierung der Flüchtlingspolitik“, sagte Röttgen. Seine Forderung begründete er auch mit der Weigerung einzelner Landesregierungen, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Dies sei „rechtlich und politisch nicht mehr akzeptabel“. Röttgen sagte: „In einer so zentralen Frage wie der Flüchtlingspolitik muss die Politik sowohl uneingeschränkt handlungsfähig als auch die Verantwortung umfassend und klar zugeordnet sein.“

Bei einer Neuregelung nach Röttgens Vorstellungen lägen alle Fragen der Einreise (bisher Bund), der Anerkennung (bisher Bund), des Aufenthaltes (bisher Länder) und der Aufenthaltsbeendigung (bisher Länder) in einer Hand und einer Verantwortung.

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