Richter urteilen über Beamten-Nullrunden

Am Mittwoch wird der umstrittene „Sparanteil“ vor dem Verfassungsgericht in Münster verhandelt.

Richter urteilen über Beamten-Nullrunden
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Münster. Richter und Beamte in Nordrhein-Westfalen schauen am Mittwoch mit Spannung nach Münster. Dort verhandelt der Verfassungsgerichtshof über ein Gesetz der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014.

Was sich nach Bürokratie anhört, ist ein von der rot-grünen Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gewollter Sparbeitrag dieser Berufsgruppen zum Landeshaushalt. Ob der allerdings mit der Verfassung im Einklang steht, muss das Gericht klären. 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten hatten sich ans Verfassungsgericht gewandt.

Im Öffentlichen Dienst wurden die Bezüge für Arbeitnehmer im Jahr 2013 um 2,65 und im Jahr 2014 um 2,95 Prozent angehoben. Das umstrittene Gesetz sieht für Richter sowie Beamte wie Polizisten, Lehrer und Staatsanwälte eine gestaffelte Anpassung vor.

Alle 5400 Richter und Staatsanwälte in NRW müssen sich mit Nullrunden begnügen. Bei Polizisten und Lehrern gilt in den unteren Tarifgruppen bis A10 die Regelung des öffentlichen Dienstes. Die Beamten im Bereich A11 und A12 erhalten ein Prozent mehr, alle darüber müssen — wie die Richter — mit Nullrunden leben. Eingespart hat das Land damit laut Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) rund 1,3 Milliarden Euro.

Der Deutsche Beamten-Bund (DBB) wertet das Gesetz als verfassungswidrig. Nach seinen Angaben sind landesweit 226 000 Staatsdiener betroffen. „Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen zwei jüngsten Entscheidungen Nullrunden für verfassungswidrig erklärt und betont, dass die Besoldung der Beamten und Richter entsprechend der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anzupassen ist“, sagt Roland Staude, Vorsitzender des DBB in NRW. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil aus Leipzig.

Die Bundesrichter hatten Anfang des Jahres ein Urteil zum Streikverbot der Beamten gefällt und betont: „Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.“

Abkoppeln geht also eigentlich nicht. Deshalb ist das Interesse am Verfahren in Münster riesig. Das Gericht will die mündliche Verhandlung per Video in einen zweiten Verhandlungssaal übertragen. Die Juristen im Land sind doppelt betroffen, denn das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im März entschieden, dass zahlreiche anhängige Beschwerden so lange nicht verhandelt werden, bis das Klageverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen ist.

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